Finanzamt informiert:

Projekt „Amsel“ geht auf die Zielgerade

Im Rahmen des Pilotprojektes „Amsel“ (Amtsveranlagung) ist auch die „Phase 2“ bald abgeschlossen. In diesem Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ haben die elf Finanzämter des Freistaates Thüringen über 50.000 Festsetzungsvorschläge an Bürgerinnen und Bürger, die für die Teilnahme am Projekt in Frage kamen, versandt...

Mit dem Pilotprojekt entfällt die Abgabe einer Steuererklärung für den Kreis der Steuerpflichtigen, die dem Festsetzungsvorschlag durch Rücksendung der unterzeichneten Zustimmungserklärung zustimmen. Nun steht das Ende der Frist (31. Juli 2026), bis zu dem die Zustimmungserklärungen zurückgesandt werden können, kurz bevor.

„Amsel“ steht dabei für „Amtsveranlagung“
Am 20. April 2026 war Versandstart (nach Probelauf für 90 Fälle am 17. April 2026) für die Festsetzungsvorschläge im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Erfurt und Ilmenau. Im Anschluss erfolgte die Versendung durch die anderen neun Thüringer Finanzämter. Die Erstellung der Festsetzungsvorschläge erfolgte auf Grundlage der dem Finanzamt elektronisch vorliegenden relevanten Steuerdaten (wie zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Sozialversicherungsbeiträge oder Grad der Behinderung).

Die „Amsel“ ist ein Gemeinschaftsprojekt von fünf Bundesländern. Die sogenannten „Amselländer“ sind neben Thüringen die Länder Hessen, welches das Automationsverfahren programmiert hat, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein.

„Wir wollen Erfahrungen mit diesem bürgernahen Serviceangebot an die Steuerpflichtigen sammeln“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Wer einen Festsetzungsvorschlag erhalten hat, wurde vorab auf Grundlage abgestimmter Auswahlkriterien ermittelt. Diese waren grundsätzlich in allen fünf beteiligten Ländern gleich. Darüber hinaus konnte jedes Land noch individuelle Anpassungen vornehmen.

In die Fallauswahl kamen nur Steuerpflichtige, die im Veranlagungszeitraum ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder Renteneinkünfte / Pensionseinkünfte bzw. Einkommensersatzleistungen bezogen haben, die der Steuerverwaltung in Form von eDaten bekannt sind. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlagen, waren kein Hinderungsgrund für das Angebot der Amtsveranlagung. Steuerpflichtigen, die sich steuerlich beraten lassen, wurde kein Festsetzungsvorschlag zugesandt und natürlich auch nicht Steuerpflichtigen, die bereits für 2025 ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Finanzministerin Katja Wolf: „Es ist auch für die Finanzverwaltung spannend zu sehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auf diese Weise einen Festsetzungsvorschlag erhalten können“. Und tatsächlich waren es am Ende deutlich mehr als ursprünglich gedacht. Aus den einst geplanten rund 42.000 Festsetzungsvorschlägen sind es über 50.000 „Amsel“-Schreiben geworden. Die letzten Festsetzungsvorschläge wurden am 11. Juni 2026 zur Post gegeben.

Nach aktuellem Stand (17. Juli) sind in den Thüringer Finanzämtern bereits 15.620 Zustimmungserklärungen eingegangen und erfasst worden. Es wurden zudem im Projekt Amsel schon 14.482 Steuerbescheide erstellt. Die Versendung weiterer Steuerbescheide erfolgt derzeit arbeitstäglich. Das ergibt eine aktuelle Zustimmungsquote von über 33 Prozent. Die Möglichkeit zur Abgabe der Zustimmungserklärung besteht noch bis zum 31. Juli 2026.

Zum Verfahren: Wem der „Amsel“-Vorschlag ins Haus geflattert ist, der hat zwei Möglichkeiten. Es kann dem Vorschlag, nach Prüfung, zustimmen. Hierzu muss die beigefügte Zustimmungserklärung verwendet werden. Diese ist an das jeweils zuständige Finanzamt zurückzusenden.

Achtung: Bei gemeinsam zu veranlagenden Ehepartnern sind beide Unterschriften auf der Zustimmungserklärung notwendig. Sobald die Zustimmungserklärung im Finanzamt eingeht, ist die Erstellung und Versendung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2025 dann nur noch eine Frage von wenigen Tagen.

Wer mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, der muss bis zum 31. Juli 2026 eine Einkommensteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Wichtig ist Thüringens Finanzministerin Katja Wolf bei diesem Pilotprojekt, dass auch jene Steuerpflichtige das Angebot erhalten können, die noch nicht in der digitalen Welt dabei sind. „Das sind gerade auch viele ältere Menschen, denen wir so ein Angebot zum leichteren Umgang mit ihren steuerlichen Angelegenheiten machen. Dieser Umgang auf Augenhöhe mit allen Steuerpflichtigen gehört in Thüringen zur DNA einer modernen Finanzverwaltung.“

Eine Konkurrenz zu „ELSTER-Ihr Onlinefinanzamt“, das bundesweit eine verlässliche elektronische Kommunikation der Finanzverwaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern sicherstellt, ist die „Amsel“ natürlich nicht. „Wir bleiben verlässlicher Partner in KONSENS. Schließlich ist das gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung im Bereich der Finanzverwaltungen beispielgebend für die Verwaltungsdigitalisierung“, so Katja Wolf.

Gerade die Zusammensetzung der am Pilotprojekt beteiligten Amselländer – vom Stadtstaat bis hin zu Flächenländern in Ost und West – erlaubt es, Erfahrungen und Erkenntnisse zu sammeln, die das Besteuerungsverfahren in Deutschland in Zukunft gemeinsam weiter voranbringen und die Grundlage dafür schaffen, niederschwellige Angebote in Zukunft einem insgesamt noch größeren Nutzerkreis anbieten zu können.

    
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