Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheidet:

Nächtliche Ausgangssperren waren verfassungswidrig

Mittwoch
26.06.2024, 17:07 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Verlängerung der Regelung zur Anordnung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen während der Corona-Zeit verfassungswidrig war…

Der geringe Beitrag zur Pandemiebekämpfung, den die mit einer Vielzahl von Ausnahmegründen versehenen und damit in ihrer Wirkung ganz erheblich reduzierten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zu leisten imstande waren, vermochte die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den nicht von den Ausnahmetatbeständen erfassten Personen nicht aufzuwiegen.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die den Fall vor Gericht brachte, erklärte dazu: „Die AfD kämpfte von Beginn an gegen die unverhältnismäßigen und verfassungswidrigen Regelungen der Corona-Verordnungen an. Heute konnten wir einen Punktsieg landen und der Landesregierung einmal mehr nachweisen, dass sie politisch inkorrekt gehandelt hat.
Unter die ehrliche politische Aufarbeitung der Coronakrise kann und darf jedoch noch kein Schlussstrich gezogen werden. Meine Fraktion wird die Aufklärung in der nächsten Legislaturperiode mit einem Untersuchungsausschuss fortsetzen.“

Die Freien Demokraten äußerten sich ebenfalls zum Urteil. Thomas L. Kemmerich, Chef der FDP in Thüringen, fordert einen Untersuchungsausschuss. Er sagte: „Jetzt darf es keine Ausreden und kein Hinhalten mehr geben! Die unmittelbare Konsequenz des Urteils muss sein, die Corona-Maßnahmen politisch und transparent aufzuarbeiten. Das ist die Politik allen Bürgern unseres Landes schuldig. Nur mit einer grundehrlichen Aufarbeitung kann es uns gelingen, die tiefen Risse, die seit den Lockdowns durch unsere Gesellschaft gehen, wieder zu heilen. Die Pandemie ging mit absolut unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen einher, die es in dieser Form in der Bundesrepublik noch nicht gegeben hatte. Bereits während der Pandemie haben wir im Thüringer Landtag immer wieder die Frage aufgeworfen, ob bestimmte Maßnahmen überhaupt geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren. Das Einsetzen einer Enquete-Kommission ist mehr als überfällig.“