Mehr Geld von der Krankenkasse für Zahnersatz

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert

Sonnabend
04.06.2022, 16:34 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Den meisten Versicherten ist bekannt, dass sie ihre jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eintragen lassen können und dass sie damit einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn sie zum Beispiel eine Brücke, eine Zahnprothese oder Zahnkrone benötigen...



„Ich muss mehrere Zähne vom Zahnarzt überkronen lassen. Mir ist bekannt, dass ich mit einem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse für meinen Zahnersatz bekomme. Aber ich habe bisher kein Bonusheft geführt. Kann ich trotzdem den erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse verlangen?“
Günter W. aus Heidelberg

Aber was können die Personen tun, die das Bonusheft bisher nicht geführt, es verlegt oder verloren haben?

Was das Bonusheft bringt
Das Bonusheft erinnert daran, regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle zu gehen. Wer seine Zähne regelmäßig pflegt und jährliche Untersuchungen beim Zahnarzt nachweist, kann bei der Versorgung mit Zahnersatz Geld sparen. Der „normale“ Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wer die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen über fünf Jahre lückenlos nachweist, bekommt von seiner Krankenkasse eine Erhöhung des Festzuschuss auf 70 Prozent. Wer die Kontrollen über 10 Jahre lückenlos nachweist, erhält sogar einen Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent.

Eine Lücke im Jahr 2020 bleibt ohne Folgen. Dafür gibt es eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Ansonsten muss man die fünf Jahre lückenlos nachweisen, um den erhöhten Zuschuss zu bekommen. In dem Zehn-Jahres-Zeitraum kann eine Lücke dann ohne Konsequenzen bleiben, wenn der Patient oder die Patientin ausreichend begründen kann, warum er oder sie nicht zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen konnte.
Wichtig: Der Nachweis für das aktuelle Jahr zählt nicht mit.

Was tun, wenn bisher kein Bonusheft geführt wurde oder es verloren gegangen ist?
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch auf ein Bonusheft und kann sich dieses vom Zahnarzt oder der Zahnärztin ausstellen lassen. Jeder/jede sollte selbst darauf achten, dass das Bonusheft nach einer zahnärztlichen Kontrolle entsprechend gestempelt ist.

Da der Zahnarzt/die Zahnärztin verpflichtet ist, eine Patientenakte zu führen, in der die Untersuchungen dokumentiert sind, kann er/sie die Stempel auch nachtragen. Herr W. sollte sich also von seinem Zahnarzt ein Bonusheft ausstellen lassen und die Kontrolltermine der vergangenen Jahre nachtragen lassen. War Herr W. zuvor bei einer anderen Zahnärztin, kann er auch diese Untersuchungstermine von ihr nachtragen oder in ein neues Bonusheft eintragen lassen. Für die anstehende Behandlung der Überkronung seiner Zähne legt er die Bonushefte seiner Krankenkasse vor.

Das digitale Bonusheft
Seit dem 1. Januar 2022 ist das digitale Bonusheft Teil der elektronischen Patientenakte. So kann es nicht mehr verloren gehen. Herr W. kann von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte anfordern und seine Zahnarztpraxis bitten, die regelmäßigen Untersuchungstermine in dem elektronischen Bonusheft zu speichern. Bis zu der Umstellung sollte er selbst sorgfältig auf diese wichtigen Nachweise seiner zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen achten.