Bund soll sich an Kosten beteiligen

Freistaat zieht wegen Bergbau-Altlasten vor Gericht

Sonnabend
27.03.2021, 16:29 Uhr
Autor
red
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Thüringen stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Bund-Länder-Streit-Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um die Forderung Thüringens, dass sich der Bund erneut an den Kosten der Sicherung und Sanierung von Bergbau-Altlasten und anderer ökologischer Altlasten ehemaliger Treuhand-Unternehmen beteiligt...

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Wir sind verpflichtet, finanziellen Schaden vom Land abzuhalten und dabei alle gegebenen Möglichkeiten zu nutzen. Wir können nicht länger für einen damals schlecht verhandelten Vertrag geradestehen. Die Bewältigung ökologischer Folgekosten des DDR-Bergbaus kann nicht nur Sache des Landes alleine sein.

Schon wenige Jahre nach dem Generalvertrag zur Altlastensanierung war klar, dass der veranschlagte Kostenausgleich nicht ausreichen wird, um die ökologischen Folgekosten der DDR-Altlasten und des Bergbaus durch Thüringen zu tragen. Vor allem die Wasserzutritte in die Grube Springen können zu Ewigkeitskosten führen. Bereits 2017 sind die beim Abschluss des Generalvertrages zugrunde gelegten Gesamtkosten um 20 % überschritten worden. Allein die jährlichen Kosten von etwa 16 Millionen Euro für die Sicherung alter Gruben sind einfach zu viel. Doch die Bundesregierung lehnte bisher eine Nachbesserung des Generalvertrags kategorisch ab. Deshalb gehen wir für Neuverhandlungen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.“

Bis heute gilt in Thüringen der Bund-Land-Generalvertrag zur Sanierung von Altlasten aus dem Jahr 1999. Damit hatte sich Thüringen verpflichtet, für einen Ausgleich in Höhe von rund 443 Millionen DM alle Kosten etwa für die Sicherung und Sanierung alter Kali-Gruben im Großprojekt Kali und Salz und die Sanierung anderer ökologischer Altlasten, wie das Großprojekt Teerverarbeitungswerk Rositz und hunderte sogenannte Normalprojekte, zu übernehmen.

In einer Klausel (§ 2.6) dieses Generalvertrags hatten Thüringen und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben die umgehende Aufnahme sogenannter Nachverhandlungen vereinbart, wenn die tatsächlichen Sanierungskosten die geschätzten Kosten des Generalvertrags um mehr als 20 Prozent überschreiten. Das ist seit dem Jahr 2017 der Fall, so dass sich nach Auffassung Thüringens der Bund erneut an den Kosten der Sanierung der ökologischen Altlasten ehemaliger Treuhandunternehmen beteiligen muss. Das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verweigern Gespräche zu Nachverhandlungen jedoch kategorisch.

Grundlage für der Forderung Thüringens ist das Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten 1992 in der seit dem 1. Januar 1995 geltenden Fassung. Es wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossen. Bis zu einem Urteil ist mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren zu rechnen.