AFD-Landtagsfraktion:

Selbstbestimmungsirrsinn ist im Frauengefängnis angekommen

Als Mann verurteilt, als Frau die Haft verbüßen. Was wie die Pointe einer Justizsatire klingt, ist inzwischen bundesdeutsche Rechtswirklichkeit: Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann soll aus dem Männergefängnis Gräfentonna in das Chemnitzer Frauengefängnis verlegt werden...


CDU-Justizministerin Beate Meißner musste sich der einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt beugen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat seinen ersten Praxistest im Thüringer Justizvollzug nicht bestanden und führt sich selbst ad absurdum.

Zu diesem Vorgang äußert sich der strafvollzugspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marek Erfurth, wie folgt: "Der nachträglich geänderte Geschlechtseintrag wird kurzerhand zum Verlegungsschein in das Frauengefängnis. Die biologische Realität verkommt zur bloßen Randnotiz. Bemerkenswert ist hierbei das eigentümliche Verständnis von Selbstbestimmung: Der Verurteilte darf über seinen Geschlechtseintrag bestimmen, die weiblichen Gefangenen hingegen nicht darüber, mit wem sie künftig untergebracht werden. Deren Schutzinteressen werden zur bloßen Fußnote dieser ideologischen Gesetzgebung.

Die CDU kann sich der Mitverantwortung hierzu jedoch nicht ohne weiteres entziehen. Auf Bundesebene stimmte die Union bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz nicht geschlossen dagegen. Für die AfD-Fraktion gilt dagegen unverändert: Es gibt zwei biologische Geschlechter. Männer gehören nicht in ein Frauengefängnis."
    
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