Ein Blick in die Statistik
Mehr Thüringer bekamen Wohngeld
Am 31.12.2025 bezogen 44 285 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 460 Haushalte bzw. 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Somit bezogen 4,2 Prozent aller Thüringer Privathaushalte* am Jahresende 2025 Wohngeld…
Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (30 235 Haushalte bzw. 68,3 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 14,3 Prozent (6 345 Haushalte) waren 2-Personen- Haushalte und 6,0 Prozent (2 675 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei 5,5 Prozent (2 440 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei weiteren 5,8 Prozent (2 585 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 228 Euro (Ende 2024: 224 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 228 Euro (Ende 2024: 224 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten** 211 Euro (Ende 2024: 212 Euro).
Ende 2025 waren 43 480 bzw. 98,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 1 430 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden bei 90,2 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (39 200 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- und Hauseigentümer bzw. Wohnungs- und Hauseigentümerin bezogen 4 280 reine Wohngeldhaushalte (9,8 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,9 Prozent der Haupteinkommensbeziehenden in reinen Wohngeldhaushalten (29 070 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbeziehenden lag bei 24,1 Prozent (10 460 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,5 Prozent (1 940 Haushalte).
Rund jeder 55. Wohngeldhaushalt (805 Haushalte bzw. 1,8 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 760 Haushalte bzw. 94,4 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 45 Haushalte bzw. 5,6 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.
*Privathaushalte – Erstergebnis (vorläufige Werte) des Mikrozensus 2025
**Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder um Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.
Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (30 235 Haushalte bzw. 68,3 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 14,3 Prozent (6 345 Haushalte) waren 2-Personen- Haushalte und 6,0 Prozent (2 675 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei 5,5 Prozent (2 440 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei weiteren 5,8 Prozent (2 585 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 228 Euro (Ende 2024: 224 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 228 Euro (Ende 2024: 224 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten** 211 Euro (Ende 2024: 212 Euro).
Ende 2025 waren 43 480 bzw. 98,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 1 430 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden bei 90,2 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (39 200 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- und Hauseigentümer bzw. Wohnungs- und Hauseigentümerin bezogen 4 280 reine Wohngeldhaushalte (9,8 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,9 Prozent der Haupteinkommensbeziehenden in reinen Wohngeldhaushalten (29 070 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbeziehenden lag bei 24,1 Prozent (10 460 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,5 Prozent (1 940 Haushalte).
Rund jeder 55. Wohngeldhaushalt (805 Haushalte bzw. 1,8 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 760 Haushalte bzw. 94,4 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 45 Haushalte bzw. 5,6 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.
*Privathaushalte – Erstergebnis (vorläufige Werte) des Mikrozensus 2025
**Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder um Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.