Stiftung Warentest:

Jetzt Schadenersatz von Facebook fordern

Donnerstag
21.11.2024, 17:00 Uhr
Autor
psg
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Ein Großteil der sechs Millionen Opfer einer Facebook-Datenpanne hat Anspruch auf Schadenersatz. Das hat soeben der Bundesgerichtshof entschieden. Betroffene sollten daher jetzt sofort handeln, rät die Stiftung Warentest. Die Zeit ist knapp: Ende des Jahres verjähren die Rechte der meisten Facebook-Opfer. Die Stiftung Warentest hilft mit einem Mustertext und einer genauen Anleitung...

Facebook (Symbolbild) (Foto: Prodeep Ahmeed auf Pixabay) Facebook (Symbolbild) (Foto: Prodeep Ahmeed auf Pixabay)
„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, sagt der Jurist Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest. Ein passender Mustertext und eine Anleitung sind kostenfrei unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld abrufbar.

Die Daten der rund sechs Millionen Deutschen hatten Hacker durch eine unzureichend abgesicherte „Freundefinder-Funktion“ abgegriffen und im Jahr 2021 veröffentlicht. Ob man selbst dazu gehört, können User online prüfen. 100 Euro Schaden­ersatz erscheinen dem Bundes­gerichts­hof angemessen, wenn Opfer der Daten­panne keine konkreten Beein­trächtigungen über den Verlust der Kontrolle über ihre Daten erlitten haben. Wen es härter getroffen hat, der bekommt mehr Geld.

Möglich machte das Bundesgerichtshof-Verfahren eine erst Ende Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung. Der BGH darf jetzt eine so genannte Leitentscheidung verkünden, selbst wenn sich die Parteien im BGH-Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben. Erstmals hat der BGH davon nun Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit boten Unternehmen den Klägern oft viel Geld, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil zu verhindern.

Auch für die Opfer von Datenpannen beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahrdienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital steigen mit dem Urteil die Chancen auf Schadenersatz.

Hier kommen Sie zur Anleitung.