Schon nach wenigen Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt mit, dass sie auf Grundlage der Strafanzeige und des Strafantrags der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden keine Anhaltspunkte für die Straftat sehen...
Die AfD hatte aufgrund der verwandtschaftlichen Verbindungen von Kläger und Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen ein Urteil geklagt. Die CDU-Fraktion im Landtag hatte ihre Verfassungsklage wegen des Vorgehens des Alterspräsidenten Jürgen Treutler bei der konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags eingereicht. Die Thüringer Verfassungsrichter wollten keine Ermittlungen aufnehmen, da aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorlagen.
Die nnz hatte bereits vor Wochenfrist darüber
berichtet.
Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, kommentierte die Entwicklungen heute wie folgt:
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist weiterhin überzeugt davon, dass die Verfassungsrichter Geibert und Präsident von der Weiden sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Die außergewöhnlich schnelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht im deutlichen Kontrast zur äußerst schleppenden Bearbeitung, wenn Vertreter der AfD zum Ziel von Strafanzeigen werden. Dies wirft Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Strafverfolgungsbehörden auf.
Die AfD-Fraktion wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden sicherzustellen. Wir prüfen derzeit unter anderem ein Beschwerde- und Klage- bzw. Ermittlungserzwingungsverfahren.
Hintergrund
Jörg Geibert stammt aus dem Westerwald, war von 2010 - 2014 Innenminister von Thüringen, ist CDU-Mitglied, Rechtsanwalt und seit 2022 Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH).
Sein Sohn Lennart ist auch Jurist (bisher nur mit dem 1. Staatsexamen) und sitzt seit diesem Jahr für die CDU im Thüringer Landtag. Er hat den Antrag gegen die AfD eingereicht.
Eine Rechtsbeugung liegt in dem Fall nicht vor, entschieden die Gerichte nun. Wie es mit dem Tatbestand einer Befangenheit aussieht, wenn der Sohn jemanden beim eigenen Vater verklagt, ist bisher nichts behandelt worden.
Klarstellung 3.11.2024
Der Antrag wurde nicht explizit von Herrn Lennart gestellt sondern von der CDU-Fraktion, in welcher er Mitglied ist.