Vorschläge werden gerne entgegengenommen

Landkreis Eichsfeld vergibt erstmals Inklusionspreis

Freitag
06.09.2024, 15:07 Uhr
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Der Landkreis Eichsfeld wird am 15. November 2024 erstmals einen Inklusionspreis vergeben. Diese Auszeichnung ist das Herzstück des Inklusionsfestivals, das von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Dreifelderhalle Heilbad Heiligenstadt stattfinden wird.

Alle Eichsfelder sind herzlich eingeladen, diesen besonderen Tag zu erleben, der Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt. Buntes
Bühnenprogramm und vielfältige Aktivitäten Das Inklusionsfestival bietet ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm, das unter anderem vom Gebärdensprachchor, dem Inklusiven Orchester Crescendo, der Inklusiven Band Jazzy und den Fröhlichen Eichsfeldern gestaltet wird. Auch Mathi der Kinderliedermacher wird den Familientag mit fröhlichen Liedern für die Kleinsten bereichern.

Die Moderation wird durch einen Gebärdensprachdolmetscher unterstützt. Neben dem Bühnenprogramm wird es ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten geben: eine Hüpfburg für die Kleinen, Glitzer Tattoos, Kinderschminken und spannende Vorstellungen von Hilfsmitteln, wie einer Rollstuhlrikscha, Rollstühlen und vielem mehr, welche auch selbst getestet werden können. Verschiedene Träger, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, Vereine und Verbände, werden sich mit Informationsständen vorstellen und ihre Arbeit präsentieren. Ein besonderes Highlight ist die Verleihung des Inklusionspreises des Landkreises, der herausragende Beispiele für inklusive Arbeit würdigen wird.

Aufruf zur Beteiligung bis zum 11.10. Der Landkreis Eichsfeld ruft dazu auf, sich den Termin für das Inklusionsfestival vorzumerken und aktiv mitzuwirken. Vorschläge für einen Inklusionspreis können bis zum 11.10. an die Behindertenbeauftragte des Landkreises, Frau Janett Pfaff, unter der E-Mail Adresse behindertenbeauftragte@kreis-eic.de eingereicht werden.

Das Inklusionsfestival setzt ein starkes Zeichen für Inklusion und das solidarische Zusammenleben der Generationen im Eichsfeld und wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen.