Der Landeswahlleiter informiert

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

Dienstag
27.08.2024, 13:04 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Am Sonntag haben die Wahllokale in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben. Selbst wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich...

Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis hilfreich, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts im Wege. Bitte denken Sie jedoch stets daran, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu nehmen.

Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden. Stellen Sie sicher, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird, indem Sie, nachdem der Stimmzettel gekennzeichnet wurde, diesen so falten, dass für Andere Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

„Alle wahlberechtigten Bürger sollten ihr Wahlrecht nutzen, um die künftige Politik im Freistaat Thüringen und damit in der eigenen Heimat aktiv mitzugestalten. Freie Wahlen sind für die Demokratie essentiell und gerade mit der Wahlteilnahme geben Sie für die folgenden Jahre die politische Ausrichtung für das Leben in Thüringen vor“, so der Landeswahlleiter, Dr. Holger Poppenhäger.