Im August erreichen viele Wespenvölker ihre volle Stärke. Meist ist dies auch die Zeit, in der Wespen besonders intensiv wahrgenommen werden. Beim NABU Thüringen häufen sich dann die Anfragen zum Umgang mit Wespennestern am Haus, im Schuppen und im Garten...
Rainer Hanke, Wespen- und Hornissenberater des NABU Thüringen, rät zur Besonnenheit, wenn Wespennester im Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger auftauchen. Wer jetzt ein Wespennest entdeckt, lebt schon eine ganze Weile mit den gelbbraunen Brummern zusammen und die Wespenvölker sterben im Herbst ohnehin ab, so der Fachmann. Im Spätsommer schlüpfen noch die neuen Königinnen, die sich nach dem Hochzeitsflug Reserven für den Winter anfressen, um dann an frostfreien Orten wie Mauerritzen, Holzstapeln oder Dachböden zu überwintern. Im Frühjahr erwachen nur die Königinnen und beginnen an geeigneter Stelle mit dem Bau eines neuen Nestes. Alte Nester vom Vorjahr werden in der Regel nicht wieder besiedelt.
Bei Wespen- und Hornissennestern sollte man vor allem nicht überreagieren und zu drastischen Maßnahmen greifen. Es ist wichtig, den Nestbereich nicht zu erschüttern und sich nur langsam in der Nähe des Nestes zu bewegen, um die Tiere nicht zu reizen. Das Einflugloch darf nicht verstellt oder angeblasen werden. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt der NABU, einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Nest einzuhalten. Will man auf das Nest aufmerksam machen oder sind kleine Kinder auf dem Grundstück, empfiehlt sich eine Absperrung, zum Beispiel mit Absperrband und Hinweisschildern.
Der NABU Thüringen rät zur Besonnenheit beim Auftauchen von Wespennestern (Foto: Helge May)
In den meisten Fällen hilft eine gute Beratung. Nach einem Aufklärungsgespräch sind die Menschen meist erstaunt, wie wenig es braucht und wie einfach es ist, mit Wespen friedlich zusammenzuleben, sagt Rainer Hanke.
Ist aber dennoch eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wild lebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt. Weitere Informationen zum Thema und eine Liste von Wespen- und Hornissenberatern finden sich auf der folgenden Internetseite: www.NABU-Thueringen.de/wespen.
Wer Beobachtungen von Wespen, Hornissen und anderen Insekten melden möchte, kann sich noch bis zum 11. August am NABU-Insektensommer beteiligen. Bei der Aktion können Interessierte eine Stunde lang die Sechsbeiner beobachten und unter www.NABU-Thueringen.de/insektensommer melden.