Landkreise und kreisfreie Städte erhalten 44,2 Millionen Euro

Abschlagsszahlung für Unterbringung von Ukrainern

Dienstag
25.06.2024, 15:37 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte haben die Abschlagszahlungen aus dem sogenannten Rechtskreiswechselgesetz für das Jahr 2024 zum Ausgleich der Mehrbelastungen für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge erhalten. Das teilt das zuständige Ministerium mit...

Insgesamt haben Landkreise und Kommunen 30 Millionen Euro erhalten. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten erhalten die Kommunen dann 2025 auf Basis einer Spitzabrechnung. Aktuell geht die Kostenschätzung von 44,2 Millionen Euro aus, befindet sich somit auf ähnlichem Niveau wie 2023.

Durch den im Jahr 2022 auf Bundesebene beschlossenen Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs tragen neben dem Bund die Kommunen nach wie vor die finanzielle Hauptlast der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II bilden dabei den Hauptbestandteil.

Weil der Bund für das Jahr 2024 keine zusätzlichen Mittel mehr für Ukrainer bereitstellt, muss das Land Thüringen allerdings die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten. Die gesetzliche Grundlage für diese finanzielle Unterstützung im Jahr 2024 hat der Thüringer Landtag mit dem Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten geschaffen.