Landratsamt informiert

Wasserentnahmen unterliegen der Berichtspflicht

Dienstag
14.05.2024, 12:20 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen weist darauf hin, dass bei erlaubnispflichtigen Grund- oder Oberflächenwasserentnahmen die Wassermengen zu messen und jährlich elektronisch an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden sind...

Die regelt die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung, die seit Anfang 2023 gilt. Die öffentlichen Wasserversorger müssen ihre Meldungen jeweils bis zum 30. Juni für das Vorjahr einreichen, sonstige Gewässerbenutzer bis zum 31. März für das vergangene Jahr. Bisherige Berichtspflichten bei der Unteren Wasserbehörde gemäß den ergangenen Genehmigungen entfallen damit, da diese durch die zentrale Meldung an das TLUBN erfüllt werden.

Ausgenommen von der Berichtspflicht bei der Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ist nur der sogenannte Gemeingebrauch, wie das Schöpfen mit Gefäßen oder das Tränken von Tieren zur nichtgewerblichen Nutzung sowie die Bewässerung des eigenen Haus- oder Kleingartens durch einen Brunnen oder eine Quelle bis zu einer Jahresmenge von 2000 m³.

Das TLUBN hat dafür das Internetportal https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserversorgung-abwasser/thueringer-rohwassereigenkontrollverordnung eingerichtet. Hier können Gewässerbenutzer ihre Entnahmemengen und weitere notwendige Informationen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes elektronisch melden. Zu finden sind hier auch Ausfüllhinweise, Dokumentvorlagen und Videoanleitungen, um Bürger, Unternehmen und andere Gewässerbenutzer bei der Berichterstattung zu unterstützen. Näheres zu den erlaubnisfreien Grundwasserentnahmen ohne Berichtspflicht stehen auch im Hinweisblatt des TLUBN .