Ärztemangel in Thüringen

Neugründung und Übernahmen werden gefördert

Sonntag
18.02.2024, 09:20 Uhr
Autor:
red
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In zahlreichen Thüringer Regionen fördert die Kassenärztiche Vereinigung auch in diesem Jahr die Ansiedlung von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten. Allein für die Niederlassung oder die Übernahme einer Praxis als Hausarzt bestehen in elf Regionen Fördermöglichkeiten...

Bei den Fachärzten sind Augenärzte, Hautärzte, HNO, Kinder- und Jugendpsychiater und Nervenärzte in insgesamt sieben Regionen förderfähig. Der Zuschuss für die Niederlassung oder die Übernahme einer Praxis beträgt bis zu 60.000 Euro. Das Geld wird aufgeteilt auf 20 Quartale ausgezahlt.

„Die Förderung bei der Niederlassung in Regionen mit ausgewiesenem Versorgungsbedarf hat sich seit Jahren als wirkungsvolles Instrument bewiesen, um Ärztinnen und Ärzte anzusiedeln. Das Geld, das von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen stammt, ist gut investiert. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag, die wohnortnahe ambulante Versorgung für die Zukunft zu sichern“, sagt Dr. Annette Rommel, erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

Seit 2016 wurden insgesamt 36 Niederlassungen, Praxisübernahmen und Zweigpraxen über die Fördermaßnahmen des Landesausschusses unterstützt. Darunter befinden sich 22 Hausärzte. Darüber hinaus zählen vier Augenärzte, ein Frauenarzt, drei Hautärzte, ein HNO-Arzt, zwei Kinderärzte und drei Nervenärzte zu den Geförderten. Im vergangenen Jahr wurden diese Investistionskostenzuschüsse in acht Fällen bewilligt.

Auch für bestehende Praxen entstehen in den vom Landesausschuss ausgewiesenen Förderregionen Zuschussmöglichkeiten. Eine Förderung erhalten unter anderem Praxisinhaber, die 65 Jahre oder älter sind. Der Betrag liegt bei 1.500 Euro pro Quartal. Dies soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, auch über das übliche Renteneintrittsalter hinaus weiterhin ambulant tätig zu bleiben. Im gesamten Freistaat ist etwa ein Drittel aller ambulanten Ärztinnen und Ärzte 65 Jahre oder älter. Darüber hinaus gibt es im hausärztlichen Bereich für Zweigpraxen eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro. Zusätzlich gilt für alle festgestellten Fördergebiete die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an dort tätige Ärztinnen und Ärzte, die überdurchschnittlich viele Patienten behandeln.

Dr. Annette Rommel: „Heute fällt es immer schwerer, Praxen an einen Nachfolger zu übergeben oder offene Sitze nachzubesetzen. Viele Mediziner empfinden die ambulante Versorgung nicht mehr als attraktiv genug. Die Förderung ist nur einer von vielen möglichen Ansätzen, Nachwuchs für unseren erfüllenden Beruf zu gewinnen. Doch viele Rahmenbedingungen stimmen einfach nicht mehr. Die Bundespolitik muss jetzt handeln: Mehr Zeit für die Patienten durch weniger Bürokratie, finanzielle Planungssicherheit für die Praxen und ihre Mitarbeiter ohne Vergütungs-Budgets oder eine Grundlage für Teampraxen sind nur drei Maßnahmen, die dabei helfen würden, die Niederlassung künftig reizvoller zu gestalten.“