Ab 16

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Freitag
02.02.2024, 10:25 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Für das Jahr 2024 sind drei Wahltermine angekündigt. Drei Wahlen, bei denen die Wählerinnen und Wähler an die Wahlurne gerufen werden und drei Wahlen, bei denen Wahlhelfer gebraucht werden...

Am 26. Mai finden die Kommunalwahlen, am 9. Juni die Wahl des Europäischen Parlaments sowie am 1. September die Wahl des Thüringer Landtages statt. Für die Durchführung dieser Wahlen be- darf es natürlich auch fleißiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auf die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger warten abwechslungsreiche Aufgaben und interessante Einblicke in den Ablauf einer Wahl.

Dabei hat ein Wahlvorstand unter anderem folgende Aufgaben:
  • Vorbereitung des Wahllokales vor der Wahl
  • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,
  • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers,
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
  • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk


Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung nach der Europawahl- ordnung und der jeweiligen Satzung der Gemeinden (von mindestens 25 Euro, § 10 Abs. 2 Satz 2 EuWO).