Regionalplan Wind

Vom Winde verweht

Freitag
26.01.2024, 11:31 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Planungsgebiet Halle muss entschieden wer, wo und wie in Zukunft Windkraft nutzbar gemacht werden kann. Zum "Teilplan Wind" werden nun Anliegen und Einwände durch die Planungsgemeinschaft Halle eingeholt...

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 28.11.2023 beschlossen (Beschluss-Nr. II-2023-007), den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien in der Planungsregion Halle aufzustellen.
Als Grundlage für die Neuaufstellung hat die Regionalversammlung für die Windenergienutzung die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen.

Teilplan Wind vorgestellt (Foto: M. Schilling) Teilplan Wind vorgestellt (Foto: M. Schilling)


Hiermit unterrichtet die Regionale Planungsgemeinschaft Halle gemäß § 9 Absatz 1 ROG i. V. m. § 7 Absatz 2 LEntwG LSA die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle. Mit dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle soll das regionale Teilflächenziel für die Windenergienutzung in Höhe von 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion Halle bis 31.12.2027 als Mindestgröße umgesetzt werden.
Die Festlegung soll als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie erfolgen.

Gemäß § 7 Absatz 2 LEntwG können Anregungen und Bedenken von den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nr. 5 ROG und den Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 ROG vorgebracht werden, insbesondere auch zur beschlossenen Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung.

Die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien in der Planungsregion Halle ist unter folgender Internetadresse eingestellt:
https://www.planungsregion-halle.de/seite/674075/stpl-erneuerbare-energien.html.

Die rechtskräftigen Regionalpläne für die Planungsregion Halle sind auf der website der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle eingestellt:
https://www.planungsregion-halle.de/seite/457701/regionalplanung.html
sowie
https://www.planungsregion-halle.de/seite/169984/braunkohlenplanung-(tep).html.

Anregungen und Bedenken sowie Vorschlägen sollen elektronisch (E-Mail) an:
stpl_energie@planungsregion-halle.de
übermittelt werden.

Zur Unterrichtung wird eine Online-Beteiligung durchgeführt. Auf der Internetseite unter: https://www.online-beteiligung.de/halle8
haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Belangen abzugeben.
Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse gerichtet werden:
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Geschäftsstelle
Willy-Brandt-Straße 87
06110 Halle (Saale).

Darüber hinaus steht folgende Telefonnummer: (0345)1226.8222 sowie die Faxnummer: (0345)1226.8223 zur Verfügung.

Die Anregungen, Bedenken oder Vorschläge sind innerhalb einer Frist bis zum 22.03.2024 mitzuteilen.