CDU will Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Die Spreu vom Weizen trennen

Donnerstag
25.01.2024, 16:38 Uhr
Autor:
red
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Im November haben sich Bund und Länder innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz auf die deutschlandweite Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber geeinigt. Die CDU will die Umsetzung in Nordhausen möglichst bald...

Seither arbeiten die Länder an Ausschreibungen für die Kartensysteme. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Sachleistungen in Form von Gutscheinen oder mittels Bezahlkarte auszureichen.

Die Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz obliegt den Bundesländern mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten.
„Wir sollten die Möglichkeit nicht auf die lange Bank schieben und warten, bis das Land uns eine Lösung präsentiert“, so René Fullmann. Das Pilotprojekt des Landkreises Greiz, wo die Bezahlkarte bereits seit Dezember im Einsatz ist, zeigt seine Wirkung. Dort sind schon einige Anspruchsteller erbost wieder abgereist, weil Ihnen die Bargeldauszahlung verwehrt wurde. Außerdem sinkt durch diese Maßnahme die Lukrativität der Antragstellung in Deutschland gegenüber anderen EU-Ländern.

„Die Asylbewerber und Flüchtlinge sollen die Leistungen bekommen, die sie für ihren Lebensunterhalt bei uns benötigen. Mit den Bezahlkarten ist es aber nicht mehr möglich, Gelder in die Heimatländer zu transferieren oder Kredite an Schlepper zurückzuzahlen. Wer wirklich auf der Flucht ist, dem ist die Auszahlungsweise egal. Hier wird sich die Spreu vom Weizen trennen“, ist sich Fullmann sicher.

Das Kartensystem beugt Missbrauch vor und reduziert den Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus wird mit der Einführung der Bezahlkarte eine sachgerechtere und bedarfsorientiertere Ausreichung von Grundleistungen an die Hilfesuchendens sichergestellt. Außerdem bleibt das Geld durch den landkreisbegrenzten Einsatz der Bezahlkarten in der Region. Die CDU-Fraktion fordert in Ihrem Antrag die schrittweise Einführung des Bezahlkartensystems ab 01. März. Zum 31. Mai 2024 soll die Umstellung gänzlich abgeschlossen sein.