Jahrgänge 1965 bis 1970

Alte Führerscheine werden ungültig

Sonnabend
06.01.2024, 08:38 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Bis zum Jahr 2033 sollen alle Führerscheininhaber ihre Dokumente in den EU-einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein umtauschen. Gestaffelt nach Geburtenjahrgängen beziehungsweise nach Ausstellungsdatum sind jedes Jahr hunderttausende Führerscheinbesitzer von der Umtauschpflicht betroffen...

Stichtag ist immer der 19. Januar. Bis zu dieser Frist müssen in diesem Jahr die in den Jahren 1965 bis 1970 geborenen Alt-Führerscheinbesitzer ihre Führerscheine umtauschen. Erfahrungsgemäß ist vielen Autofahrern gar nicht bewusst, dass ihr Führerschein abläuft. Welche Konsequenzen säumigen Autofahrern drohen, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

„Wer bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Außerdem könnte es sich ohne ein gültiges Dokument als schwierig erweisen, ein Auto zu mieten und auch die beruflich veranlasste Führerscheinkontrolle würde eine Hürde für Umtauschverweigerer darstellen. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig darüber informieren, wann sie ihren alten Papier-Führerschein umtauschen müssen“, erläutert Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Neben den älteren Papiervarianten sind auch Führerscheine im Checkkartenformat, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Dokumente umzutauschen. Für diese Führerscheine beginnt die Umtauschfrist ab 1. Januar 2026 und richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.

„Generell sind Führerscheininhaber verpflichtet, den Führerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit sich zu führen. Dieser muss gültig, sprich darf nicht abgelaufen sein. Ansonsten muss er entsprechend erneuert werden“, ergänzt Leser. Ein solches Prozedere kennen viele ältere Führerscheinbesitzer nicht, da ein einmal erworbener Führerschein bisher ein Leben lang gültig war – ganz im Gegensatz zum Ausweis oder Reisepass. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie ist es jedoch nun mit dem lebenslang gültigen Führerschein vorbei: Die Gesetzgebung fordert, dass ab 2033 in Europa nur noch einheitliche und vor allem fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind. Dies soll in erster Linie einen Missbrauch verhindern und Kontrollorganen bei der Führerscheinkontrolle die Lesbarkeit erleichtern. Die neuen Führerscheine sind dann ab dem Tag der Ausstellung nur noch 15 Jahre gültig, ganz ähnlich wie bei anderen Ausweisdokumenten soll auch hier das sich mit den Jahren ändernde Aussehen von Personen berücksichtigt werden.

„Ein abgelaufener Führerschein wird bei einer Fahrzeugkontrolle jedoch nicht sofort eingezogen. Neben dem Verwarngeld wird der Autofahrer in der Regel durch die Ordnungshüter erneut auf die Umtauschpflicht hingewiesen und bekommt so eine amtliche Aufforderung für den Umtausch“, betont Leser. Für die alten Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers für den Umtausch ausschlaggebend. Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 angehalten, ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen. „Wer zu den Jahrgängen 1953 bis 1964 zählt und noch mit dem alten Papierschein unterwegs ist, fährt bereits seit einem Jahr beziehungsweise sogar zwei Jahren ohne gültigen Führerschein“, erinnert Fahrzeugexperte Achmed Leser säumige Autofahrer. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.