Hinweise von Ordnungsamt und Feuerwehr

Vorsicht bei Böller und Raketen

Donnerstag
28.12.2023, 17:33 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Zu Silvester ereignen sich zahlreiche Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen sind. Ordnungsamt und Feuerwehr geben aus diesem Grund einige Hinweise zum Umgang mit Böller, Raketen und Co…

  • Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I und II verwendet werden, welche in Deutschland offiziell zugelassen sind. Solche pyrotechnischen Erzeugnisse sind mit einem Prüfsiegel BAM-P der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I dürfen nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr verwendet werden. Der Kauf und die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie II ist nur Personen ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden.
  • Es sollte beachtet werden, dass nach Alkoholgenuss der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen eingeschränkt sein kann.
  • In unmittelbarer Nähe von Kindern, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist die Verwendung von Pyrotechnik gesetzlich verboten.
  • Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden.
  • Ebenfalls ist es zu unterlassen, Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abzuschießen.
  • Auch dürfen keine Feuerwerkskörper gegen fahrende Fahrzeuge abgeschossen werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerk ist ausreichender Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu halten.
  • Bei Bränden und anderen Notsituationen ist der Notruf 112 oder 110 zu verständigen.

Besondere Rücksicht ist auf Tierheime, Tierschutzvereine und Tiergehege zu nehmen. Die Ordnungs- und die Brandschutzbehörden der Stadt Nordhausen bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste oben genannten Regeln zu beachten, so dass der Jahreswechsel gefahr- und schadensfrei verläuft. Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerken stellt das Land Thüringen über die Homepage des Landesamts für Verbraucherschutz zur Verfügung.