Abfalltrennung im Integrationsbeirat:

Es kann doch nicht so schwer sein

Donnerstag
28.12.2023, 14:00 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
In den zurückliegenden Wochen erreichten die Redaktion sowohl per Mail als auch über den nnz-Facebook-Account Nachrichten über nicht mehr zumutbare Abfall-Zustände im Bereich entlang der Halleschen Straße in Nordhausen. Wir sind diesen Hinweisen nachgegangen…

So sah es im Frühherbst entlang der Halleschen Straße aus (Foto: nnz) So sah es im Frühherbst entlang der Halleschen Straße aus (Foto: nnz)
Die ersten Informationen schickten uns Leser im ausklingenden Sommer vom Zustand um die Mülleinhausungen im Bereich der Halleschen Straße und der Sundhäuser Straße. Wir hatten das damals fotografisch dokumentiert. Wie immer handelt es sich bei einem Foto um den momentanen Zustand.

Doch das war nicht so, es gab immer wieder Beschwerden von Lesern, oft ergänz mit Fotos. Ist das also ein Dauerzustand? Kann man darüber berichten, handelt es sich doch vorwiegend um Wohngebiete, in dem überwiegend Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund leben? Ja, man kann und man muss. Unsere Analysen haben ergeben, dass viele der dortigen Bewohner schon mehrere Jahre in Nordhausen leben und wohnen und sich während ihres Aufenthaltes vielleicht mit den grundlegenden Regeln eines Zusammenlebens anfreunden konnten.

Deshalb haben wir in der Landkreisverwaltung, die für die Abfallentsorgung fachlich verantwortlich zeichnet, nachgefragt: Wie viel höher ist das Aufkommen an Standorten, wo viele Menschen mit Flucht- oder Asylhintergrund wohnen?

Die Antwort dazu fällt ein wenig dürftig, genauer gesagt, oberflächlich aus. Da ist von “Großwohnanlagen wesentlich höher als in privaten Haushalten. Vermutlich begünstigt die „anonyme“ Entsorgungssituation in den Mülleinhausungen, dass in großen Wohnblöcken weniger Abfälle getrennt gesammelt oder entsorgt werden und Fehlwürfe niemals tatsächlich den Verursachern zugeordnet werden können. “So werden beispielsweise die sonst kostenfrei zu entsorgenden Abfallarten (Verpackungen aus Kunststoff und PPPK) nur unzureichend oder gar nicht getrennt bereitgestellt. Aufgrund dessen werden in großen Wohnanlagen in der Regel größere Tonnen eingesetzt.”

Also Großwohnanlagen? Die aber gibt es auch in Nordhausen Nord, am Welfenweg oder im Zentrum von Nordhausen. Erst einige Zeilen später wird man konkreter: “Bisher gab es zum Beispiel wenig Informationsmaterialien für Großwohnanlagen, auch dem Thema der Mehrsprachigkeit von Infomaterialien zur Abfallentsorgung soll in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Seit kurzem steht unter dem neuen Downloadbereich auf unserer Internetseite eine ganzheitliche Übersicht zur Abfalltrennung zur Verfügung und diese soll es bald auch in anderen Sprachen geben.”

Die Verwaltung verspricht Einsicht und Besserung. “Bisher gab es z.B. wenig Informationsmaterialien für Großwohnanlagen, auch dem Thema der Mehrsprachigkeit von Infomaterialien zur Abfallentsorgung soll in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Seit kurzem steht unter dem neuen Downloadbereich auf unserer Internetseite eine ganzheitliche Übersicht zur Abfalltrennung zur Verfügung und diese soll es bald auch in anderen Sprachen geben.”

Letztlich aber entstehen durch die zusätzlichen Entsorgungen Kosten für den Entsorger, der sich die von den Eigentümern “zurückholt”. Die Eigentümer von Großwohnanlagen bezahlen entsprechend der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, der vorhandenen Abfallbehälter und der vorgenommenen Entleerungen objektgenau Abfallentsorgungsgebühren an den Landkreis. Das Entsorgungsunternehmen ist im Auftrag des Landkreises unterwegs und erhält gemäß unseres Abfallentsorgungsvertrages die vereinbarten Entgelte. Nicht zum Entsorgungsumfang gehört allerdings das Beräumen von Einhausungen oder das Beräumen der Zuwegungen, um zu den Abfallbehältern zu gelangen. Dies hat das Entsorgungsunternehmen weder in der Vergangenheit erledigt, noch wird es dies in der Zukunft vornehmen.

Alle Behälter sind mit Transpondern versehen und jede Entleerung wird gezählt. Sollten die Behälter nicht im üblichen Entsorgungsrhythmus entleert werden können, ist vom Eigentümer eine Zusatzentsorgung zu beauftragen. “Gemäß Satzung fallen für jede zusätzliche Entsorgung je Behälter 25 Euro an. Insgesamt liegen die Abfallentsorgungsgebühren für das Objekt Hallesche Straße bei 28.000 Euro und bei der Sundhäuser Straße bei rund 23.000 Euro. Es gab mehr als 60 Zusatzentsorgungen.

Die anfallenden Abfallentsorgungsgebühren werden vom Eigentümer in Nebenkostenabrechnungen umgelegt. Diese Weiterberechnung erfolgt zumeist auf Basis der Quadratmeter je Wohnung. Alleinstehende Personen in größeren Wohnungen haben somit schon erhebliche Nachberechnungen erhalten. Das hat eine Anwohnerin berichtet. Die Entsorgungssituation der Halleschen Straße/Sundhäuser Straße war auch im letzten Integrationsbeirat thematisiert. Hier wurde auch besprochen, wie die Abfallwirtschaft mit Angeboten vor Ort zur Abfalltrennung- und -entsorgung Unterstützung leisten kann.

Die von den Lesern angesprochenen beiden Objekte haben in den vergangenen Jahren mehrere Eigentümerwechsel und auch Wechsel bei den verantwortlichen Personen vor Ort oder zum Beispiel den Hausmeisterdiensten erfahren. Und hier liege nach Erkenntnis der Fachleute vom Amt die Hauptursache für die immer wieder wahrzunehmenden desolaten Zustände rund um die Abfallbehälter und Mülleinhausungen. “Es wurde uns berichtet, dass die Entsorgungsmodalitäten zum Sperrmüll nicht bekannt sind und keine ausreichende Betreuung der Objekte vorhanden ist. Seit November ist uns ein neuer Hausmeisterservice benannt worden und tatsächlich ist rein optisch bereits eine leichte Verbesserung der Situation wahrzunehmen”, berichtet Fachbereichsleiterin Katrin Materlik der nnz.

Na, dann können unsere Leser ja beruhigt ins nächste Jahr blicken, denn da sollte es zumindest bei der Unterrichtung im Fach “Abfalltrennung” innerhalb der Integrationskurse eine Besserung geben.
Peter-Stefan Greiner