Sondershausen

Räum- und Streupflichten für Anwohner

Donnerstag
30.11.2023, 17:26 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Der Winter kündigt sich an und deshalb erinnert der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend noch einmal auf die Einhaltung der Räum- und Streupflichten. Gemäß den Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 01. Januar 2023 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:...



  • 1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
  • 2) Schneeglätte: Abstumpfung oben genannter Fläche
  • 3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m – in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze



Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Verwenden Sie zum Abstumpfen Sand, Kies u.ä. Materialien.

Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08 bis 20 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.

Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Ihren Pflichten nachzukommen, so sollten Sie damit einen „Dritten“ beauftragen.