Marktcheck der Verbraucherzentrale Thüringen

Mehrwegpflicht wird nur zögerlich umgesetzt

Sonnabend
04.11.2023, 13:15 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Seit dem 1. Januar müssen gastronomische Betriebe für Essen und Trinken zum Mitnehmen passende Mehrweg-Alternativen anbieten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, mit weniger Einwegverpackungen die großen Abfallmengen in Deutschland zu reduzieren...

In einem Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale Thüringen wie konsequent das Gesetz von den Thüringer Gastronominnen und Gastronomen umgesetzt wird – und sieht großen Nachholbedarf.

Per Gesetz sind große Betriebe verpflichtet, eigene Mehrwegalternativen bereitzustellen. Für kleinere Anbieter reicht es aus, die mitgebrachten Gefäße ihrer Kundschaft zu befüllen. Außerdem müssen alle Betriebe gut sichtbar durch Plakate, Aufsteller, Aufkleber oder Produktbeispiele darauf hinweisen, dass ihre Lebensmittel in Mehrweggefäßen ausgegeben werden.

ENTTÄUSCHUNG BEI DER HINWEISPFLICHT
Dieser Hinweispflicht kamen lediglich 14 der 73 überprüften Betriebe nach „Ein enttäuschendes Ergebnis, denn die Hinweise könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen, Mehrwegverpackungen zu nutzen“, so Luisa Klüpfel. „Die Betriebe müssen hier schnellstmöglich nachbessern. Zugleich müssen die zuständigen kommunalen Behörden die Einhaltung des Gesetzes besser kontrollieren und durchsetzen.“

NUR KNAPP DIE HÄLFTE DER GROSSBETRIEBE BOT MEHRWEG AN
Insgesamt untersuchte die Verbraucherzentrale 73 Gastronomiebetriebe. Die meisten dieser Betriebe (52) boten an, Essen und Getränke in mitgebrachte Behältern zu füllen. Bei größeren Betrieben reicht dies jedoch nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen selbst Mehrwegbehälter bereitstellen. Tatsächlich taten dies nur knapp die Hälfte der größeren Betriebe. Meist nutzten diese dafür eigene Verpackungen.

„Diese Lösung ist für die Kundinnen und Kunden wenig praktikabel, da die Verpackungen dann nur dorthin zurückgebracht werden können“, sagt Luisa Klüpfel. Acht Betriebe griffen auf Mehrwegverpackungen aus Poolsystemen spezieller Mehrweg-Anbieter zurück, darunter auch drei Kleinbetriebe. Diese können je nach Verbreitung bei mehreren Gastronomiebetrieben, die das gleiche Verpackungssystem verwenden, zurückgegeben werden. Insgesamt fanden sich vier verschiedene Poolsysteme.

EXTRA KOSTEN FÜR MEHRWEGVERPACKUNG UNZULÄSSIG
In zwei Betrieben konnten die Mehrwegverpackungen nicht ausgeliehen werden, sondern wurden lediglich zum Kauf angeboten. „Das verstößt gegen das Gesetz. Denn Essen und Trinken in Mehrweg darf nicht zu schlechteren Bedingungen als solches in Einwegverpackungen ausgegeben werden“, kritisiert Luisa Klüpfel.

Bei zwei Poolanbietern war die Nutzung einer App erforderlich, was nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher praktikabel ist. Außerdem gab es bei einem stichprobenhaften Testkauf technische Probleme, sodass die Mehrweglösung dieses Anbieters nicht verwendet werden konnte.

Die Rückgabe der Mehrwegbehälter ist eine weitere Schwachstelle. Laut Verpackungsgesetz müssen die Betriebe lediglich die selbst angebotenen Mehrwegbehälter zurücknehmen. „Bei 15 einzelbetrieblichen Lösungen und vier verschiedenen Poolanbietern wird das Angebot von Mehrwegverpackungen für Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlich und wenig attraktiv. Zumindest auf regionaler Ebene sollten Betriebe möglichst einheitliche Mehrwegalternativen nutzen, um die Rückgabe zu erleichtern“, fordert die Expertin.