Noch sechs Wochen Antragsverfahren

Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets & Co

Donnerstag
07.09.2023, 10:17 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Thüringer Privathaushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie bspw. Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, können noch bis zum 20. Oktober einen Antrag auf rückwirkende Entlastung für das Jahr 2022 stellen...

Seit dem Start des Antragsverfahrens im Mai sind in Thüringen rund 10.000 Anträge eingegangen. 80 Prozent davon konnten bereits bewilligt werden.

Mit großem Abstand die meisten Anträge stellten Thüringerinnen und Thüringer für Heizöl (8.224 Anträge), gefolgt von Holzpellets (1.008) und Flüssiggas (410). Lediglich 2 Anträge betrafen Holzhackschnitzel. Insgesamt 2,54 Millionen Euro an Härtefallhilfen wurden in Thüringen bis Anfang September ausgezahlt.

Das Verfahren dazu ist entweder online oder in Papierform (und Postsendung) möglich. Das Onlineverfahren ist über die Seite https://nle-brennstoffhilfe.de erreichbar. Thüringen nutzt gemeinsam mit 12 weiteren Bundesländern einen gemeinsamen zentralen Service. Die Antragstellung in Papierform funktioniert am besten (durch zusätzliche Beratungsleistung) bei der Thüringer Hotline zum Härtefallfonds ist unter 0800- 100 12 38. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr erreichbar.

Das Energieministerium weist – auch durch Austausch mit dem Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw) – besonders Zentralantragstellende wie Vermieterinnen und Vermieter darauf hin, Ansprüche von Mieterinnen und Mietern durch eine rechtzeitige Antragstellung zu sichern. Mieterinnen und Mieter sind in der Regel nicht Betreiber einer Feuerstätte. Wenn betroffene Vermieter die Härtefallhilfen beantragen, sind sie verpflichtet, die Hilfen an Mietende weiterzugeben.

Mehrkosten, die über einer Verdopplung gegenüber der bundesweit gültigen Referenzpreise liegen, werden anteilig erstattet. Die bereits dazu bekannten Details (inkl. Fragen & Antworten und Beispielrechnungen) sind hier zusammengefasst: umwelt.thueringen.de/haertefallfonds