Hinweise des Landratsamtes

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Dienstag
29.08.2023, 11:14 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Bis zum Jahr 2033 müssen deutschlandweit Führerscheine umgetauscht werden. Da das nach Jahrgängen vonstatten gehen soll, rücken die Fristen für die Jahrgänge 1965 bis 1970 immer näher...

Hinweis auf die Öffnung des Bürgerservice und der Führerscheinstelle am kommenden Samstag, den 02.09. in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes an jedem ersten Samstag im Monat möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:

Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965 – 1970
Egal ob Sie im Besitz des grauen, rosafarbenen, DDR- oder Scheckkarten-Führerscheins sind:
  • Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden
  • Fristen für den Umtausch der Führerscheine richten sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers
  • Für die Jahrgänge 1965 – 1970 endet die nächste Frist am 19. Januar 2024.


Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, d. h. vor den festgelegten Umtauschzeiten, möglich.

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Dokumente:
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • den aktuellen Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25,00 EUR