NABU Thüringen rät zur Gelassenheit

Cool bleiben bei Wespennestern

Sonnabend
19.08.2023, 07:00 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Das Wespenjahr erreicht im August seinen Höhepunkt und viele Menschen fühlen sich durch herumschwirrende Wespen gestört. Durch die gesteigerten Aktivitäten der schwarzgelben Flieger ist jetzt die Zeit, in der verstärkt Wespennester entdeckt werden...

In diesem Fall rät Rainer Hanke, Wespenexperte des NABU Thüringen, gelassen zu bleiben: „Wenn im August ein Wespennest entdeckt wird, dann leben die Menschen eigentlich schon seit Beginn des Frühjahres mit den Tieren. Außerdem stirbt das Wespenvolk im Herbst sowieso ab und nur die Jungköniginnen überwintern, um im nächsten Jahr ein neues Nest zu bauen und ein Volk zu gründen. Alte Nester vom Vorjahr werden in der Regel nicht wieder besiedelt.“

Hat man ein Wespennest im Haus oder im Garten entdeckt, darf der Nestbereich nicht erschüttert werden. Um die Tiere nicht zu reizen, sollte man sich in Nähe des Nestbereichs nur langsam bewegen, nicht mit dem Rasenmäher oder der Motorsäge dort arbeiten und das Einflugloch darf auf keinen Fall verstellt oder angepustet werden. Damit es keine Probleme gibt, empfiehlt der NABU einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu den Nestern einzuhalten. Möchte man auf das Nest hinweisen oder sind Kleinkinder auf dem Grundstück, ist eine Absperrung zum Beispiel mit Absperrband und Hinweiszetteln empfehlenswert. Da Wespen im nächsten Jahr sowieso ein neues Nest bauen, rät Rainer Hanke zudem, die verlassenen Nester nicht zu zerstören. Für andere Insekten bietet das alte Wespennest ein wunderbares Winterquartier.

Einflugloch am Wespennest (Foto: Brigitte Umkehr/NABU) Einflugloch am Wespennest (Foto: Brigitte Umkehr/NABU)


Bei Problemen mit Wespennestern hilft in den meisten Fällen eine gute Beratung, das hat sich während der langen Beraterzeit von Rainer Hanke gezeigt. Nach einem Aufklärungsgespräch sind die Menschen meist erstaunt, wie wenig es bedarf und wie einfach es ist, mit Wespen friedlich zusammenzuleben.

Ist eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wild lebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut dem Gesetz sogar als besonders geschützt. Mehr Tipps zum Umgang mit Wespen und einige Adressen mit Ansprechpartnern zu dem Thema sowie Informationen finden Sie unter: www.NABU-Thueringen.de/wespen