Erneuter Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat

Nordhausen als Hochschulstandort stärken

Montag
03.07.2023, 15:50 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Um Nordhausen als Hochschulstandort zu stärken, möchte die AfD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat die Zweitwohnungssteuer abschaffen und nimmt dazu einen erneuten Anlauf. Im Winter 2019 war ein entsprechender Antrag vom Stadtrat noch abgelehnt worden...

Jörg Prophet, Fraktionsvorsitzender sagt dazu:
„Die Nordhäuser Hochschule ist ein immenser struktureller Standortvorteil für Nordhausen. In jedem Konzept, in jeder Expertise wird zu Recht darauf verwiesen. Jetzt sollte man auch Nägel mit Köpfen machen und die Hochschule stärken – und zwar ganz konkret.

Die Steuer hat den gewünschten Effekt bei der Erhöhung der Hauptwohnsitze, insbesondere durch die Studenten der Hochschule, nicht erreicht. Die Einnahmen sind nicht signifikant und die Steuer negativ für das Image Nordhausens als Hochschulstadt. Wir können die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in der Stadt begrüßen.“

In der Begründung zum Antrag heißt es:
1. Mit Blick auf die Aussagen des Sachverständigen für den Wohnungsmarkt bei der jüngsten Sitzung der „Arbeitsgruppe Wohnen“ ist die Beibehaltung der Steuer kontraproduktiv. Der Sachverständige sagte, dass die Gruppe der Studenten zu den wenigen Personenkreisen gehöre, die die Bevölkerung in Nordhausen stabilisiere. Deshalb sollte man die Studenten nicht mit einem Steuerbescheid in Nordhausen begrüßen und sie nicht als Einnahmenbeschaffer missbrauchen. Das gilt besonders in Zeiten, in denen nach Aussagen der Stadtverwaltung die Kassen voll sind. Nordhausen braucht zur nötigen Belebung weniger Restriktionen, braucht positive Initiativen statt Steuerbürokratie.
2. Aus den Zahlen zu den Haupt- und Nebenwohnsitzen der vergangenen 10 Jahren, die seitens der Stadtverwaltung vorgelegt wurden, ergibt sich, dass die mit der Einführung der Steuer erhoffte Erhöhung der Hauptwohnsitze – insbesondere jener von Studenten der Hochschule – nie stattgefunden hat. Die Zahlen der Haupt- und Nebenwohnsitze unterliegen diskontinuierlichen Schwankungen. Ein Trend ist nicht erkennbar. Die Steuer hat den gewollten Effekt nicht entfaltet.
3. Die Einnahmen aus der Steuer belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung zwischen 30.000 bis 37.000 Euro pro Jahr. Ebenfalls nach Angaben der Stadtverwaltung sind drei Mitarbeiterinnen mit den Arbeiten zur Erhebung, Abrechnung, Mahnung usw. der Zweitwohnungssteuer befasst, wenn auch nicht in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit. Der sich daraus ergebende Kostenaufwand dürfte geschätzt jährlich um die 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen. Somit blieben Netto-Erlöse von lediglich rund 15.000 Euro. Dem wäre noch der in Punkt 1 der Begründung erwähnte negative Image-Effekt der Steuer entgegenzusetzen.
Die verbliebene Differenz kann durch die Streichung von zwei Trinkwasserspendern im Stadtgebiet geschlossen werden. Diese sind bereits bei der Beschlussfassung als nicht durchdacht eingeschätzt worden. Grund dafür ist die Klassifizierung der Anlagen als „Schanktechnik“. Eben diese Klassifizierung erfordert einen immensen Aufwand bei Filter- und Hygienenachweisen im laufenden Betrieb. Damit ist die Finanzlücke zu Gunsten einer städtischen Zukunftsentscheidung geschlossen.