Genehmigungsverfahren für Südharz-Kali

Kommt der Kali-Bergbau bald zurück?

Mittwoch
21.06.2023, 12:18 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der Thüringer Bergbauentwickler "Südharz Kali" ist in das Genehmigungsverfahren für ein Kaliwerk in Nordthüringen gestartet. Eine sogenannte Scopingunterlage für das spätere Raumordnungsverfahren wurde beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) eingereicht...

Darin werden zwei unterschiedliche Entwicklungswege mit verschiedenen Optionen vorgezeichnet. So könnte das Vorhaben zum einen als sogenanntes „Brownfield-Projekt“ im Bereich Bernterode umgesetzt werden, dabei würde auch die bestehende bergbauliche Infrastruktur genutzt. Die Alternative stellt ein „Greenfield-Projekt“ mit neuem Schachtzugang im Bereich der Gemeinde Haynrode dar. Überdies wird ein Industriegebiet in Leinefelde als Standort für die Rohsalzaufbereitung und für Transport und Logistik in Betracht gezogen.

South Harz Potash-CEO Luis da Silva, sieht in dem Beginn des Verfahrens einen Meilenstein für das Wiederaufleben des Bergbaus im Südharz-Revier: „Ich bin sehr stolz, dass wir jetzt in das Genehmigungsverfahren einsteigen und wir mit dem Greenfield- und dem Brownfield-Ansatz auch noch zwei verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten auf den Tisch bringen. Die Region hat großes Potenzial für Kalibergbau in der Mitte Deutschlands.“

Auch Babette Winter, Geschäftsführerin der Südharz Kali und Regionaldirektorin der Muttergesellschaft South Harz Potash, blickt optimistisch auf das weitere Verfahren: „Wir erfahren große Unterstützung in der Region. Dies zeigt sich auch in unserem übergreifenden Ansatz für das Raumplanungsverfahren. Danke vor allem an die Behörden für ihr Engagement und den bislang bereits sehr konstruktiven Dialog. Wir bemühen uns für unser Projekt, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutzaspekten herzustellen."

Die Scopingunterlage ist eine erste, wichtige Grundlage für das anstehende Raumordnungsverfahren und dient unter anderem der Information der so genannten “Träger öffentlicher Belange”, welche vom zuständigen Landesverwaltungsamt beteiligt werden und daraufhin Stellungnahmen abgeben können. Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für dann einen konkret festgelegten Standort will das Unternehmen im vierten Quartal des Kalenderjahres 2023 einreichen. Daraufhin muss eine behördliche Entscheidung binnen sechs Monaten erfolgen.