Beurlaubung des Nordhäuser Oberbürgermeisters zieht Kreise

Auch Rechtsamtsleiterin und Büroleiter suspendiert

Montag
03.04.2023, 20:30 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Was der nnz bereits am Freitag bei der Suspendierung des Nordhäuser Oberbürgermeisters Kai Buchmann gerüchtehalber zu Ohren kam, wurde heute von verschiedenen Quellen bestätigt: Neben dem Oberbürgermeister wurden auch sein Büroleiter und die Rechtsamtsleiterin beurlaubt …

Weitere Beurlaubngen im Nordhäuser Rathaus (Foto: S.Dietzel) Weitere Beurlaubngen im Nordhäuser Rathaus (Foto: S.Dietzel)

Auch wenn es aus dem Rathaus keine offizielle Bestätigung für die beiden Beurlaubungen gibt, beweist ein Rundschreiben, das der nnz vorliegt, den Sachverhalt. Darin weist der Sachgebietsleiter Personal und Organisation im Auftrag der amtierenden Bürgermeisterin Alexandra Rieger die angeschriebenen Kollegen an, die Bürgermeisterin zu informieren, sollten die Verwaltungsmitarbeiter Kontakt zu den drei Benannten aufnehmen.

Bürgermeisterin Alexandra Rieger wollte sich der nnz gegenüber zu Personalentscheidungen heute nicht äußern. Zum benannten Rundschreiben in ihrem Hause erklärte sie am Telefon, es herrsche seit Freitag eine schwierige Situation im Rathaus und sie wolle eine weitere Verunsicherung der Kollegen vermeiden. „Es besteht kein Verbot für die betreffenden Mitarbeiter mit den dreien zu sprechen, ich möchte nur über die Kommunikationsstränge informiert werden“, sagte Rieger. Die Bürgermeisterin sieht in der Maßnahme einen Schritt hin zur Normalität und der Konzentration auf Sachaufgaben, die in der Verwaltung anstehen.

Fakt ist aber, dass außer Oberbürgermeister Kai Buchmann auch sein neu eingesetzter Büroleiter und die Leiterin des Rechtsamtes vorläufig vom Dienst suspendiert worden sind. In welchem Zusammenhang oder mit welcher Begründung dies geschah, war bisher nicht zu erfahren. Auch der Büroleiter und ehemalige Pressesprecher der Stadt war heute für die nnz nicht erreichbar. Die involvierten Personen und Ämter berufen sich wegen ihres Schweigens auf das laufende Verfahren, das derzeit völlig offen ist. Die Beurlaubungen sind vorübergehend und können für alle drei Betroffenen auch demnächst wieder aufgehoben werden.

Über die formalen Aspekte des Verfahrens gegen Buchmann hat mein Kollege Angelo Glashagel gerade erst sehr ausführlich informiert.
Olaf Schulze