Am Aschermittwoch ist alles vorbei:

Keine Narrenfreiheit für alkoholisierte Jecken

Sonnabend
18.02.2023, 10:16 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Das närrische Treiben endet jedes Jahr am Aschermittwoch, aber mit den Folgen hat so mancher Karnevalist noch deutlich länger zu kämpfen: In der Hochphase der fünften Jahreszeit häufen sich alljährlich auch Verkehrsdelikte mit alkoholisierten Autofahrern...

Dass die Heimfahrt nach der Prunksitzung, egal ob mit Auto oder Fahrrad, keine gute Idee ist, dämmert so manchem Narren offenbar erst später. Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom Institut für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen rät deshalb generell davon ab, mit dem eigenen Fahrzeug zu einer Karnevals- oder Faschingsfeier zu fahren: Zu groß ist die Versuchung, sich nach dem Alkoholkonsum hinters Steuer zu setzen oder auf den Sattel zu schwingen.

„Eine objektive Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum insbesondere größerer Mengen Alkohols ist schlichtweg nicht möglich. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in aller Regel falsch eingeschätzt. So kann der Alkoholkonsument auch seinen Promillewert nur schwer oder gar nicht abschätzen. Wer sich dann noch fahrtüchtig fühlt und hinters Steuer setzt, gefährdet sich selbst, andere Verkehrsteilnehmer und auch seinen Führerschein. So könnte es am Aschermittwoch nicht nur mit dem närrischen Treiben, sondern auch mit der Fahrerlaubnis auf längere Zeit vorbei sein“, warnt die Verkehrspsychologin vom TÜV Thüringen. „Gerade Tage wie zur Karnevalsaison verleiten viele zu übermäßigem Alkoholkonsum. Sowohl das Auto als auch das Fahrrad sollten dann von vorneherein lieber stehengelassen werden. Was viele nicht wissen: Auch wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich strafbar machen, wenn er einen Unfall verursacht oder aber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille angehalten wird. In diesem Fall wird dann sogar der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet“, macht Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich deutlich.

Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen der Unfallstatistik: Alkohol spielte bei 5,3 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2021 eine Rolle. Allein bei Alkoholunfällen kamen in diesem Zeitraum 165 Personen ums Leben. Im Ländervergleich landete der Freistaat Thüringen auf einem unrühmlichen sechsten Platz, hier machten Alkoholunfälle sogar 5,8 Prozent der Unfälle mit Personenschaden aus. „Wenn wir dabei die Blutalkoholkonzentrationswerte (BAK) der Autofahrer betrachten, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, so hatten 70,4 Prozent der Fahrer zum Zeitpunkt der Blutentnahme einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille. Das heißt, dass sie im Sinne der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig waren. Jeder Fünfte der alkoholisierten Autofahrer hatte sogar einen Alkoholgehalt von mehr als 2,0 Promille im Blut. Dies unterstreicht auch die Hypothese, dass das Unfallrisiko bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher ist als bei einem nüchternen Fahrer und mit weiter steigenden BAK-Werten sogar noch größer wird“, konstatiert Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen.