Nordhausen

WBG passt Nebenkostenabrechnung an

Dienstag
22.11.2022, 11:47 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG Südharz) hat die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2021 fertiggestellt. In den darin neu vereinbarten Vorauszahlungen wurden bereits die bisherigen Entwicklungen der Preise für Energie des Jahres 2022 berücksichtigt…

“Mit den Betriebskostenabrechnungen wurde daher die Vorauszahlungen für Heizkosten unserer Mitglieder (Gas und Fernwärme) in der Regel um 30 Prozent erhöht. Statt einer monatlichen Heizkostenvorauszahlung von beispielsweise 100 Euro werden somit 130 Euro notwendig.”, teilt der Vorstand der WBG mit.

Ab Januar kommenden Jahres müssen nach aktuellem Planungstand und Prognosen die Heizkostenvorauszahlungen nochmals deutlich erhöht werden. Der o. g. Beispielhaushalt müsste dann rund 200 Euro/Monat Vorauszahlungen auf Heizkosen leisten, zuzüglich der bisherigen Betriebskostenvorauszahlungen auf Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer usw. Nur in Bleicherode ist diese Erhöhung mit den aktuellen Heizkostenabrechnungen bereits erfolgt. Sollte es trotzdem bei den zukünftigen jährlichen Heizkostenabrechnungen zu höheren Nachzahlungsbeträgen kommen, die individuell eine besondere Härte darstellen, wird laut Vorstand der Genossenschaft gemeinsam nach Lösungen gesucht.

Ursprünglich wurde sogar, anstatt der Verdopplung, eine Verdreifachung der Vorauszahlungen befürchtet. Durch die aktuellen Maßnahmen zur Deckelung der Kostenentwicklung konnte diese Variante verworfen werden. “Diese Maßnahmen gefallen uns allen nicht. Aber sie wurden weder durch die Wohnungsbaugenossenschaft, noch durch unsere Energielieferanten verursacht. Sie sind jedoch notwendig, um die Zahlungsfähigkeit unserer WBG auch zukünftig nicht zu gefährden.”, so der WBG-Vorstand.

Bei zentralen Heizungsanlagen für Gebäude geht der Vermieter defacto für seine Mieterinnen und Mieter in Vorkasse, indem von ihm die Energie beim Lieferanten, in diesem Fall in großem Umfang bei der Energieversorgung Nordhausen, eingekauft und bezahlt werden muss. In den zurückliegenden Tagen und Wochen gab es bereits mehrere sehr konstruktive Gespräche zwischen unserer WBG und der EVN, um die Belastung sowohl für die Genossenschaft, als auch für ihre WBG-Mitglieder auf das unvermeidliche Mindestmaß zu begrenzen.