Mysteriöser Knall

Wo hat es denn da geknallt?

Montag
22.08.2022, 14:52 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
In Nordhausen war heute morgen ein lauter Knall zu hören, den man auch in Ebeleben und an anderen Orten in Nordthüringen vernahm. Wer oder was das Geräusch verursacht hat, hat sich nun geklärt…



Gegen zehn Uhr haben in Ebeleben Fensterscheiben und Lampen gewackelt, besorgte Leute trieb es aus den Häusern und Geschäften, schrieb uns ein Leser heute morgen. Was sich hinter dem lauten Knall verbarg war zunächst nicht herauszufinden. Eine Explosion womöglich? Beim Bergbau oder dem Kampfmittelräumern? Scheinbar war es nichts dergleichen - bei Polizei, Feuerwehr und Verwaltung konnte man die Ursache auf Nachfrage nicht benennen, von dem einen Moment abgesehen blieb es heute ruhig in Nordthüringen.

Bleibt ein Tiefflieger der Bundeswehr und hier kommt man der Erklärung näher. Tatsächlich wurde das Geräusch durch einen „Tornado“ verursacht, nur das der nicht eben gerade tief flog. Das Flugzeug sei im Rahmen eines „Übungseinsatzes mit Überschallanteil“ gegen 10.04 Uhr in einer Höhe von 13.410 Metern von Nord nach Süd in Richtung Erfurt geflogen, so die Erklärung der Bundeswehr. Kurz vor der Landeshauptstadt habe der Pilot wieder in den Unterschallbereich gewechselt.

Die Vorgehensweise sei „aus Flugsicherheitsgründen zwingend notwendig.“, heißt es weiter. „Ein Zweck von Überschallflügen ist die Überprüfung der Funktion von Triebwerk, Steuerorganen und anderen Flugzeugsystemen unter allen vorgesehenen Einsatzparametern. Insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten und periodisch durchzuführenden Kontrollen ist ein Testflug, auch im Überschallbereich notwendig. Ein Flugzeug wird erst dann zur normalen Nutzung freigegeben, wenn die dabei erflogenen Parameter innerhalb der vorgeschriebenen Normen liegen und somit eine exakte Reparatur bzw. Kontrolle belegen.“

Mit 1.188 km/h durch die Atmosphäre
Im Rahmen von Überschallflügen erreicht ein Flugzeug - abhängig von Luftdruck, Fluggeschwindigkeit und umgebender Luftdichte - eine Geschwindigkeit von mehr als ca. 330 Metern pro Sekunde. Das entspricht rund 1.188 km/h, bzw. 641 Knoten und höher. Eine Begleiterscheinung solcher Flüge, der sogenannte Überschallknall, ist physikalisch bedingt und wird durch die aerodynamische Form des Flugzeuges, dessen Geschwindigkeit und Flughöhe sowie die meteorologischen Bedingungen bestimmt. Mit dem Eintritt in den Bereich der Schallgeschwindigkeit treten Druckverdichtungen in der das Flugzeug umgebenden Atmosphäre auf, welche sich durch Druckstöße entladen. Diese breiten sich kegelförmig hinter der Schallquelle aus. Die Breite dieses Kegels kann bis zu 80 km betragen. Diese Druckstöße werden als Knall und Druckschwankungen wahrgenommen.

„Um die Auswirkungen dieser Flüge auf unsere Umwelt gering zu halten, wurden seitens der Bundeswehr folgende Bestimmungen zur Durchführung von Überschallflügen erlassen“, teilt die Bundeswehr weiter mit. So sind Überschallflüge, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag im Zeitraum 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. In der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr sind Überschallflüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern. Weiterhin beträgt die Mindesthöhe für Überschallflüge über Landgebieten beträgt 36.000 Fuß, also etwa 10.972 Meter.

Überschallflüge sind zudem nur unter Radarüberwachung durchzuführen und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden. Der Flugweg ist außerdem so anzulegen, dass der Überschallknall dicht besiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet.