Bund der Steuerzahler vergleicht die Wohnnebenkosten

Nur in Erfurt wurde es günstiger als im letzten Jahr

Freitag
03.06.2022, 15:14 Uhr
Autor:
red
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Wie auch in den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler die Wohnnebenkosten in den Landeshauptstädten unter die Lupe genommen. Dabei gab es auch 2022 starke Unterschiede zwischen den untersuchten Städten...

Eine positive Sonderrolle spielt Thüringens Landeshauptstadt Erfurt, denn nur hier sind die Wohnnebenkosten gesunken. Überall sonst sind sie gestiegen.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag. Mit Gesamtkosten von 1.492 Euro im Jahr 2022 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.291,50 Euro im selben Jahr auf dem teuersten Platz landet. Erfurt zählt mit 1.547 Euro zu den günstigen Städten und landet auf Platz 3 hinter Mainz und Schwerin. Dass die Kosten in Erfurt im Jahr 2022 geringer geworden sind, liegt vor allem daran, dass sich gegenüber dem letzten Jahr ein Entlastungseffekt bei den Abfallgebühren in Höhe von 22,86 Euro ergeben hat.

Der Bund der Steuerzahler untersucht die Wohnkostenentwicklung seit dem Jahr 2016. Betrachtet man die Gesamtentwicklung des Vergleichs seit dem Jahr 2016, sind 13 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden. Die stärksten Kostensteigerungen gab es in Hannover und Saarbrücken mit 318 bzw. 185 Euro.

Unsere Untersuchung betrachtet jedoch lediglich die Wohnnebenkosten. Dazu kommen als Kosten unter anderem die in letzter Zeit stark gestiegenen Energiekosten. Vor allem die massiv erhöhten Gaspreise belasten die Haushalte enorm. Hier kassiert der Staat über Mehrwert- und Energiesteuer kräftig mit und macht das Wohnen vor allem für Geringverdiener zunehmend schwer bezahlbar. Daher fordert der BdSt: Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter und sollten nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Die Stromsteuer sollte von derzeit 2,05 Cent/kWh auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh gesenkt werden. Das würde die Haushalte nachhaltig entlasten.