In Berlin einigten sich heute Klima- und Umweltschutz

Weg frei für mehr Windräder an Land

Montag
04.04.2022, 14:18 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Thüringens Energieministerium Anja Siegesmund äußerte sich zufrieden zur heutigen Einigung auf Bundesebene zwischen Klima- und Umweltministerium zum Ausbau der Windenergie an Land. Danach sind Windräder in Landschaftsschutzgebieten jetzt zulässig...

Sie erklärte dazu:
„Wer mehr saubere Energie will, bereitet gemeinsam den Weg dafür. Naturschutz- und Klimaseite lassen sich eben nicht gegeneinander ausspielen beim Ausbau der Erneuerbaren. Was beide Seiten angeht, können sie auch nur gemeinsam lösen. In den Bundesländern wird das den Ausbau der Windkraft erleichtern und damit mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen ermöglichen.“

Hintergrund:
Erstmals werden gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, ob eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sog. Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen soll anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich.

Das Repowering von Windenergieanlagen an Land, d.h. der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Anlagen, soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird. Abschließend macht das Papier Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.