Das wurde beschlossen

Stadtrat im Überblick

Freitag
25.02.2022, 09:11 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Sanierung der Wallrothstraße, mehr Unterstützung für das Tierheim, ein neuer Spielplatz für Nord, Digitalisierung in der Schulverwaltung - im letzten Stadtrat wurden Abseits des Haushaltes eine ganze Reihe an Beschlüssen abgesegnet. Das Rathaus hat die Liste im Detail noch einmal zusammengefasst...

Mehr Geld für das Tierheim
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen bestätigte die Mitgliedschaft der Stadt Nordhausen im Tierheim Nordhausen und ermächtigte den Oberbürgermeister zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Der jährliche Beitrag ab 2022 beträgt nach der geplanten Beitragsanpassung des Tierheimes Nordhausen 82.732,65 Euro.

Da die rechtlichen Bestimmungen für die Unterbringung und Betreuung der verschiedenen Tiere sehr anspruchsvoll geworden sind und von Tierschutzorganisationen immer medienwirksamer gefordert werden, ist der gemeinsame Betrieb eines Tierheims durch alle Behörden im Landkreises Nordhausen auch für die Zukunft zielführend“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Dadurch seien die Kosten für alle Aufgabenträger im Rahmen gehalten und planbar und können über den Einwohnerschlüssel auf die jeweiligen Mitglieder verteilt werden. Der Landkreis Nordhausen zahlt für die Unterbringung und Betreuung der Tiere in seinem Zuständigkeitsbereich einen Pauschalbetrag.

Das Tierheim wurde durch Inanspruchnahme von Fördermitteln des Freistaates, Zuschüssen der Stadt Nordhausen, Spenden und Eigenmitteln in den letzten drei Jahren grundhaft saniert und verfügt über sehr gut qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal.

Sanierung der Wallrothstraße
Die Stadträte folgten dem Vorschlag der Stadtverwaltung und stuften die Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße neben der Fertigstellung des Neubaus der Feuerwehr und der Erweiterung und Sanierung des Theaters Nordhausen mit der höchsten Priorität in Bezug auf die Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein. Dies bedeutet, dass eventuelle Mehrerträge/Einzahlungen, die sich 2022 ergeben, vorrangig zugunsten der Planungskosten für die „Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße mit Hangsanierung, Straßenbau und Geh-und Radweganordnung“ eingesetzt werden sollen. Die rechtzeitige Planung soll die Beantragung von Fördermitteln ab dem Jahr 2023 sicherstellen. Dafür sind die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 noch im Jahr 2022 zu beauftragen. Sollten darüber hinaus weitere Haushaltsmittel verfügbar werden, solle geprüft werden, ob bereits im Haushaltsjahr 2022 mit der Hangsicherung in der Wallrothstraße begonnen werden kann.

Um eine Wiederherstellung der Funktion der Wallrothstraße im Hauptstraßennetz zu gewährleisten, muss zeitnah eine Hangsicherung geplant und nachfolgend umgesetzt werden. Im Zuge der Ausschreibung einer Planung der Gesamtmaßnahme mit Hangsicherungen und Straßenbau soll auch eine Variantenuntersuchung mit maximal drei Entwürfen erfolgen, die eine Geh- und Radwegeführung berücksichtigen muss. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu: „Beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) müssen die Fördermittel für diese Maßnahme bis zum 31.03. angemeldet werden. Nachfolgend muss bis zum 31.12. diese Anmeldung mit Planungen bis zur Leistungsphase 3 untersetzt werden und die Bestätigung der Finanzierung erfolgen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Planungen vorgelegt werden, kann eine Aufnahme in das Fördermittelprogramm für 2023 nicht erfolgen, insoweit ist diese Priorisierung zwingend erforderlich.“

Gemäß dem Verkehrskonzept der Stadt Nordhausen aus dem Jahr 2012 und der dort verankerten Kategorisierung gehört die Wallrothstraße zum Hauptstraßennetz des Stadtverkehrs um den Quell- und Zielverkehr aufzunehmen und abzuleiten. Die im Jahr 2021 festgestellten Mängel im Straßenbereich aufgrund einer nicht vorhandenen Böschungssicherung in mehreren Bereichen musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Belastung des Verkehrs reduziert sowie eine halbseitige Sperrung mit LKW-Verbot und Einrichtungsverkehr umgesetzt werden.

Spiel- und Freizeitanlage in Nordhausen- Nord
Die Spiel- und Freizeitanlage in Nordhausen-Nord soll gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung gebaut werden. Dazu gab der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung „grünes Licht“ und vergab gleichzeitig die freiberufliche Leistung ab der Ausführungsplanung an Linnea Landschaftsarchitektur Griebenow & Kruse Partnerschaft mbB, Hannover mit den Unterauftragnehmern DSGN CONCEPTS KG (Münster) mit Kosten in Höhe von 69.224 Euro und den Bau der generationenübergreifenden Spiel- und Freizeitanlage in Nordhausen- Nord auf Grundlage der Entwurfsplanung mit Kosten in Höhe von 430.000 Euro.

Während der Entwurfsphase wurde eine zweistufige Bürgerbeteiligung, unter Beteiligung des Kinder- und Jugendstadtrats, durchgeführt. Im Zuge des Baus der Anlage ist eine Mitmachbaustelle für Kinder- und Jugendliche angedacht. Zur Schallimmissionen der Spiel- und Freizeitanlage wurde ein prognostisches Gutachten beauftragt. Dies bestätigt trotz hoher Ansätze bei den Nutzern und Emissionen die Verträglichkeit der Anlage für die umliegende bestehende und künftige Wohnbebauung. Um potenzielle nächtliche Lärmbelästigungen für die direkt angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren sowie rechtliche Handlungsspielräume für Ordnungsamt und Polizei zu sichern, sollen für die Anlage Nutzungszeiten von 6-22 Uhr an sämtlichen Wochentagen gelten.

Für die Realisierung der Anlage müssen die beiden südöstlichen Garagenreihen mit 12 Garagen abgerissen werden. Mit den Pächtern und Mietern konnten einvernehmlich Lösungen für Ersatzgaragen gefunden werden.

Abgeleitet aus dem aktuellen Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Nordhausen (ISEK 2030) hat die Stadt für das Stadtumbaugebiet Nordhausen-Nord in Kooperation mit der IBA Thüringen einen Rahmenplan mit dem Titel „Klimagerechte Quartiersentwicklung Nordhausen-Nord“ erarbeiten lassen. Dieser stellt einen Orientierungsrahmen für alle privat und kommunal Handelnden dar und formuliert die Entwicklungsziele für den Stadtteil. In diesen Rahmenplan sind ebenfalls die Ziele des Spielplatzentwicklungskonzeptes (SPEK) aus dem Jahr 2012 eingeflossen. Hier wurde festgestellt, dass der Stadtteil Nordhausen-Nord mit Spiel- und Freizeitanlagen unterversorgt sei. Daher wurde hier eine generationenübergreifende Spiel- und Freizeitanlage als multifunktionales Spielfeld für alle Altersgruppen auf einer Fläche von rd. 3.500 Quadratmetern vorgesehen, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Schulverwaltungssoftware
Für die Koordination der Beschaffung einer einheitlichen Schulverwaltungssoftware soll eine Zweckvereinbarung für die gemeinsame Abwicklung von geförderten E-Government-Projekten abgeschlossen werden. Der Landkreis Nordhausen, die Stadt Nordhausen, die Stadt Weimar und die Stadt Gotha wollen in diesem Zusammenhang ein Projektteam bilden.

Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Nordhausen zu den allgemeinen Planungsabsichten für die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 ist seit Juli 2014 in Kraft. Es legt für den Gesamtraum Thüringens die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest und enthält auch verbindliche Vorgaben für Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die durch die Regionalpläne festzulegen sind. Für die Kommunen und ihre Bauleitplanung besteht eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung. Mit der Stellungnahme der Stadt zu den Planungsabsichten der Teilfortschreibung des LEP 2025 nimmt die Stadt ihre Pflicht und ihr Recht wahr, die dafür erforderliche angemessene Einordnung der Stadt in die Landesplanung zu fordern und zu begründen.

Außerdem wurde beschlossen:

  • Wirtschaftsplan 2022 für das Medizinisches Versorgungszentrum Nordhausen gemeinnützige GmbH
  • Beteiligung der Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG an der Solarpark Wollersleben GmbH
  • Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen (Sundhäuser See)
  • Im Rahmen des Änderungsverfahrens für den Bereich des Sundhäuser Sees sollen nun nach den Vorgaben des Baugesetzbuches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung sowie für Freizeit- und Erholungsnutzung (Campingplatz und Ferienhäuser) geschaffen werden.
  • Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 "Hallesche Straße / Bielener Straße“
  • Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße – Roßmannsbach“
  • Auftragsvergabe zur Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen


Der Stadtrat hat den Bauauftrag für das Los Bodenbelag der Baumaßnahme Sanierung und Erweiterung des Theaters an die Firma Wohnfühlkonzepte GmbH aus 09557 Flöha- Falkenau in Höhe von 126.263,02 € brutto erteilt.

Beschlossene Anträge der Fraktionen:
  • Aufhebung des Antrags von CDU- und SPD-Fraktion zur Aufhebung der 15. Änderung der Hauptsatzung
  • Antrag der CDU-Fraktion: Errichtung eines Bestattungswaldes
  • Antrag der CDU-Fraktion: Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Krimderode
  • Antrag der Fraktion Die Linke: Errichtung eines Kneipp-Wassertretbecken
  • Antrag SPD: Änderung Geschäftsordnung
  • Alle Beschlüsse stehen unter www.nordhausen.de/allris öffentlich zur Verfügung.