Krisensituation oder Notlagen müssen bedacht werden

Kreistag beschließt Änderung der Kommunalordnung

Mittwoch
08.12.2021, 18:15 Uhr
Autor
emw
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Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschloss gestern die Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 23. März. Dieser Beschluss ermöglicht Sitzungen und Entscheidungen in sogenannten Notlagen und Krisensituationen...

Von einer Notlage ist auszugehen, wenn es den Mitgliedern aufgrund einer außergewöhnlichen Krisensituation nach Abwägung aller Umstände nicht möglich ist, an Präsenzsitzungen des Kreistages teilzunehmen. Jetzt können Sitzungen in einer Notlage in Form einer Videokonferenz durchgeführt oder Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Paragraph 24 der Geschäftsordnung wird dahingehend erweitert, dass es möglich ist, einen zeitweiligen Ausschuss zu bilden, dem eine bestimmte, zeitlich begrenzte Aufgabe übertragen wird. Mit Erledigung der übertragenen Aufgabe stellt der Ausschuss seine Arbeit wieder ein.

Wenn öffentliche Bekanntmachungen wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse in gedruckter Form nicht eingehalten werden können, so genügt in dringenden Fällen zukünftig jede geeignete Form der Bekanntgabe, die eine ausreichende Unterrichtung der Einwohner gewährleistet. Vorrangig soll sie auf der Homepage des Landratsamtes Kyffhäuserkreis www.kyffhaeuser.de. erfolgen und in Onlinemedien.

Darüber hinaus beschließt der Kreistag das durch die Kreisverwaltung erarbeitete Radverkehrskonzept. Das Papier wird regelmäßig fortgeschrieben und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die mit der Fortschreibung verbundenen Änderungen bedürfen keiner erneuten Abstimmung mit Zustimmung durch den Kreistag. Das durch die Kreisverwaltung erarbeitete Radverkehrskonzept für den Kyffhäuserkreis bildet die Basis für künftige Investitionen von Kommunen und Landkreis in die Radverkehrsinfrastruktur.

Um die Radverkehrsinfrastruktur im Kyffhäuserkreis nachhaltig voranzubringen und für den Alltagsradverkehr sowie den touristischen Radverkehr attraktiv zu gestalten, wurde das vorliegende Radverkehrskonzept entwickelt. Das Konzept knüpft an bereits existierende regionale und überregionale Radverkehrsinfrastruktur an.

Ziel ist es, ein sicheres, bequemes, schnelles, klima- und umweltfreundliches und möglichst barrierearmes Fahrradfahren in der gesamten Region zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit der wichtigen Ziele wie Bildungseinrichtungen, Diensleistungs-, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Hauptpendelrouten standen dabei im Fokus.

Mit diesem Radverkehrskonzept sollen Kommunen eine Handreichung erhalten, die bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr helfen sollen. Dabei werden nicht nur verschiedene Radwegeformen und Planungsschritte erläutert, sondern auch unterschiedliche Förderinstrumente vorgestellt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Zur Bestellung des Geschäftsführers der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis sowie der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen wurde beschlossen, dass so schnell wie möglich ein Nachfolger für den Ende Oktober abberufenen Gerd Haßkerl gesucht wird.