Finanzministerin Taubert stellt Jahresabschluss 2020 vor

Kreditaufnahme nach Coronajahr nötig

Dienstag
16.03.2021, 15:28 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2020 vor. Aufgrund der Corona-Krise erstmals seit 2011 Kreditaufnahme nötig. Für die Zukunft ist eine Rückkehr zu Haushalten auf „Normalmaß“ erforderlich...

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2020 vorgestellt. Im Nachgang der Kabinettssitzung fasste Heike Taubert die Rahmenbedingungen zusammen: „Der Vollzug des Haushalts 2020 war maßgeblich von der Corona-Krise beeinflusst. Im Laufe des Jahres zeichnete sich die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ab. Mit diesem wurde insbesondere die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für eine Zuführung von Landesmitteln an das Corona-Sondervermögen und zum teilweisen Ausgleich der coronabedingten Steuerausfälle in Höhe von rund 1.269 Millionen Euro geschaffen."

Mit der Kreditaufnahme musste im vergangenen Jahr auch die Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell ausgesetzt werden. Der Haushalt 2020 schließt ausgeglichen mit 11.418 Millionen Euro in Einnahmen und Ausgaben ab. Das sind in beiden Fällen rund 321 Millionen Euro weniger, als im Haushaltsplan, einschließlich Nachtragshaushalt, veranschlagt.

Einnahmeseitig wirkten sich insbesondere Mindereinnahmen bei den EU-Programmen, abgesunkene Steuereinnahmen in Höhe von 47 Millionen Euro und Bundeszuweisungen in Höhe von 93 Millionen Euro auf das Ergebnis aus. Ausgabeseitig trugen insbesondere Minderausgaben bei den Personalausgaben mit minus 172 Millionen Euro, bei den Zinsausgaben minus 79 Millionen Euro und bei den EU-Programmen zur Entlastung bei. Mehrausgaben entstanden insbesondere durch die zusätzlichen Zuweisungen an Kommunen für Investitionspauschalen gemäß Paragraph 6aThürKommHG in Höhe von 168 Millionen Euro.

Die vorgesehene Kreditaufnahme musste mit 1.204 Millionen Euro nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Es wurden rund 65 Millionen Euro weniger benötigt, als die Ermächtigung ursprünglich vorsah. Auch auf die eingeplante Rücklagenentnahme in Höhe von 519 Millionen Euro konnte verzichtet werden. Mit Blick auf die anstehende Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 sagte Heike Taubert: „Obwohl es uns gelungen ist, den Rücklagenbestand im abgeschlossenen Jahr 2020 zu erhalten, werden die finanziellen Auswirkungen der Krise auch in den folgenden Jahren zu Haushaltsbelastungen führen und in den Haushaltsaufstellungen ab 2022 zu berücksichtigen sein."

Allein die sich aus den Kreditaufnahmen 2020 und 2021 ergebenden gesetzlich gebotenen Tilgungsleistungen reduzieren den Spielraum in den Haushalten der kommenden acht Jahre um durchschnittlich jeweils 186,5 Millionen Euro. Darüber hinaus ist mittelfristig mit deutlich geringeren Steuereinnahmen zu rechnen, als noch vor der Corona-Krise angenommen werden durfte. Bis 2025 ist nach derzeitigem Stand von einem Verlust an Steuereinnahmen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro auszugehen. Insofern wird die kommende Haushaltsaufstellung mit immensen Herausforderungen verbunden sein.

Die genaue finanzielle Dimension für das Land ist heute allerdings noch nicht abschätzbar. Etwas mehr Klarheit wird man mit der Mai-Steuerschätzung von 10. Mai bis 12. Mai bekommen, bei der erstmals auch die Auswirkungen des aktuellen Lockdowns berücksichtigt werden. „Ich gehe davon aus, dass nicht mehr von den Wachstumsraten der letzten Jahre ausgegangen werden kann. Der finanzielle Rahmen für 2022 wird sich eher auf dem Niveau des Ist 2020 bewegen, was durchaus machbar erscheint.", so die Ministerin. „Der aktuelle Haushalt 2021 ist mit seinem Rekordvolumen von fast 12 Milliarden Euro bei einem Finanzierungsdefizit von 1,45 Milliarden Euro nur unter den Corona-Bedingungen als notwendig und vertretbar anzusehen und kann kein Ausgangspunkt für kommende Haushalte sein. Es muss uns gelingen, auf Haushalte im „Normalmaß“ zurückzukehren.“ so Taubert weiter.



Wegen der Unwägbarkeiten und dem angestrebten Wahltermin am 26. September 2021 sei es jedoch unrealistisch, noch vor der Wahl einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen. Dieser könne aller Voraussicht nach ohnehin nicht mehr vor der Wahl verabschiedet werden und würde somit der Diskontinuität unterfallen.



Taubert betonte, dass die Arbeiten am Haushaltsplanentwurf dennoch zielstrebig vorangetrieben werden, so dass nach der Landtagswahl das Haushaltsaufstellungsverfahren 2022 zügig zum Abschluss gebracht werden kann.