Erstattung von Kindergarten- und Hortbeiträgen im Kyffhäuserkreis

Schnelle Rückzahlung gefordert

Montag
15.03.2021, 16:47 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge hat die CDU entscheidende Verbesserungen erreicht. Eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Kyffhäuserkreis wurde verhindert...



Der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard äußert sich zu dem am Freitag im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung.

Er stimmte für das Paragraphenwerk, dessen rot-rot-grüner Erstentwurf vor den erfolgreichen Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten habe.

„Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge nun eins zu eins zurück. Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als fünfzehn
Kalendertagen im Monat gekommen ist", so Schard.
Gleichzeitig sorge die durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungskosten sitzen bleiben, so Schard weiter.
Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen, wenn es zu einem weiteren Lockdown kommt.

"Diese Regelung gilt bis zum Jahresende", erklärt Schard. Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Kyffhäuserkreis zu sorgen.