Der Weg zur Erstattung ist einfacher geworden

Montag
17.11.2014, 09:50 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Neun von zehn Bundesbürgern dürfen mit einer Steuererstattung rechnen, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge bekommen sie im Schnitt immerhin 823 Euro zurück...


Die Abgabe der Erklärung lohnt sich also in den allermeisten Fällen - und trotzdem setzen sich viele Deutsche erst gar nicht an die umfangreichen Formulare oder füllen sie aus Bequemlichkeit nicht vollständig aus.

Viel Geld wird also verschenkt, weil das Zusammentragen der Belege zu mühsam und zeitaufwendig scheint. Mit dem neuen Service, der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, wird seit Anfang 2014 nun eine Hilfe zur Erledigung des lästigen Papierkrams zur Verfügung gestellt. Denn viele Daten zur eigenen Person, die in die Steuererklärung gehören, liegen der Steuerverwaltung durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen bereits vor und können jetzt elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung per Knopfdruck eingefügt werden.

Bereitgestellt werden beispielsweise Lohnbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu Altersvorsorgeaufwendungen wie etwa Riester- und Rürup-Verträgen. Auf all diese Daten können Steuerzahler ohne großen technischen und bürokratischen Aufwand über www.elsteronline.de nun erstmals zugreifen.

Durch den neuen Service der Steuerverwaltung verringert sich das Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach eins zu eins in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

Praktische Videoanleitungen

Voraussetzungen für die Nutzung des Service sind die einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Auch der Lebenspartner, Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein können bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden. Unter www.elster.de/Belegabruf im Bereich "Downloads" gibt es mehr Informationen und praktische Videoanleitungen.

Daten & Fakten

Die "vorausgefüllte Steuererklärung" steht den Bürgern als neuer Service für die Erstellung der Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Mehr Informationen und praktische Videoanleitungen gibt es unter www.elster.de/Belegabruf im Bereich "Downloads".

ELSTER bietet darüber hinaus weitere Serviceleistungen an, zum Beispiel:
  • Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Kapitalertragssteuer-Anmeldung
  • Steuerkontenabfrage
Mehr Informationen gibt es unter www.elster.de.