Nacht der Alkohol- & Drogensünder

Sonntag
16.11.2014, 11:54 Uhr
Autor
khh
veröffentlicht unter:
Unter dieser Überschrift stehen eine ganze Reihe von Polizeimeldungen. Hier die "feuchten" Einzelheiten...

Am 14.11.2014 um 20:00 Uhr fiel einer Streifenbesatzung in Sondershausen, Erfurter Straße ein entgegenkommender Pkw Skoda mit defekter Beleuchtung auf. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle konnte beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.

Keine zwei Stunden später ( um 21:40 Uhr ) kontrollierten die Beamten ein Fahrzeug in der Ferdinand-Schlufter-Straße in Sondershausen. Während dieser Kontrolle näherte sich ein Pkw VW der Kontrollstelle und bog dann bei Erkennen der Polizei unvermittelt ab.
Im Rahmen der Nacheile konnten die Beamten den Pkw dann in der August-Bebel-Straße feststellen und kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass der VW-Fahrer ebenfalls unter der Einwirkung von Alkohol unterwegs war.

Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,17 Promille. Eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheines waren die Folgen.

und es ging weiter…

Um 01:18 Uhr ( 15.11.2014 ) fiel den Beamten im Stadtgebiet Sondershausen in der Güntherstraße ein Fahrradfahrer auf. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ein Atemalkoholwert von 1,94 Promille ermittelt. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt.


Um 03:30 Uhr ( 15.11.2014 ) kontrollierte die Polizei einen Pkw Audi in der Gemarkung Wasserthaleben. Ein dabei durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Methamphetamin. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und eine entsprechende Anzeige aufgenommen.


Am 16.11.2014 um 01:00 Uhr kam den Beamten in Artern in der Rudolf-Breitscheid-Straße ein Pkw BMW mit abgelaufenen Kurzkennzeichen entgegen. Die daraufhin durchgeführte Kontrolle brachte aber noch mehr zum Vorschein. Der Pkw war nicht zugelassen, nicht versichert und es waren somit auch keine Steuern entrichtet worden. Zudem war der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand auch noch unter der Einwirkung von Drogen. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die entsprechenden Anzeigen gefertigt.