nnz-Forum: Gesetze ändern

Stefan Nüßle hat heute eine Wette der besonderen Art angeboten. Die nnz hatte darüber exklusiv berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Leser-Meinung...


Da braucht man keinen Wetteinsatz! Leider gibt es das deutsche Wahlgesetz so her, dass jeder Angehörige einer Partei als Kandidat aufgestellt werden kann, so fern er von der Mitgliederversammlung als Kandidat bestätigt und gewählt wurde. Natürlich werden als Spitzenkandidaten solche Leute aufgestellt, die ein hohes Wahlergebnis versprechen. Deshalb die als Bürgermeister agierenden Leute. Was muss gegen dieses Wahlgesetz Einspruch erheben.
Günther de la Motte, Nordhausen
    
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