Schlimmeres verhindert
Im PKW befanden sich drei Litauer im Alter von 19, 39 und 49 Jahren. Bei der Zoll-kontrolle fanden die Zöllner in der Ablagetasche hinter dem Beifahrersitz einen ge-ladenen und schussbereiten Revolver, Kaliber 6 mm. Im Ablagefach der Fahrertür stellten sie einen Elektroschocker und in der Handgelenktasche des 49-jährigen Li-tauers ein Pfefferspray ohne vorgeschriebene BKA-Kennzeichnung sicher.
Alle Gegenstände fallen unter das Waffengesetz und deren Einfuhr ist verboten.
Gegen die drei Litauer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Verdacht des Bann-bruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Das Zollfahndungsamt Dresden übernahm die weiteren Ermittlungen, die zurzeit noch andauern.