NABU und Thüringer Ornithologen fordern Stop von Kormorantötungen
Abschuss von Kormoranen können rechtliche Konsequenzen haben
Aus Sicht des NABU Thüringen und des Vereins Thüringer Ornithologen (VTO) ist der Abschuss von Kormoranen an nicht fischereiwirtschaftlich genutzten Standgewässern rechtswidrig. Jagdausübende, die an Standgewässern der Hobbyfischerei Kormorane abschießen, könnten rechtliche Folgen erleiden...
Gruppe von Kormoranen an einem Teich (Archiv) (Foto: Eva Maria Wiegand)
Zu diesem Schluss kommt eine juristische Bewertung, die den Verbänden vorliegt.
Der Kormoranabschuss ist nicht gerechtfertigt
Hintergrund: Mit der Novellierung der Thüringer Kormoranverordnung im März 2026 will Thüringens Umweltminister und Fischereiingenieur Tilo Kummer den Abschuss von Kormoranen an Standgewässern erlauben, die nicht in erwerbswirtschaftlicher Teichwirtschaft und Fischzucht genutzt werden. Das gilt auch für ein Gebiet von 250 Metern um diese Standgewässer.
Nach Angaben der neuen Verordnung soll diese Maßnahme dem Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt dienen. Gemeint sind damit in erster Linie Fische, welche Kormoranen als Nahrung nutzen und die damit angeblich geschützt werden sollen. Laut NABU und VTO wird allerdings ein großer Teil der Fische in Angelgewässern künstlich eingesetzt. Oft sind es dort auch keine einheimischen Arten, wie beispielsweise die Regenbogenforelle aus Nordamerika.
Das Töten von Kormoranen zum Schutz eingesetzter Fische ist auch nach der Neuregelung des Paragraph 1 Abs. 1 ThürKormVO rechtswidrig und nicht von der Verordnung gedeckt.
Neben dem Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt dürfen Kormorane entsprechend der Verordnung zudem zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden getötet werden. Da es sich bei den nicht erwerbswirtschaftlich genutzten Standgewässern um Gewässer der Hobby-Fischerei handelt, lässt sich dort kein erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden ableiten. Aus diesem Grund dürfen auch hier keine Kormorane abgeschossen werden.
Dem NABU Thüringen liegt eine entsprechende juristische Bewertung vor. Aus dieser geht hervor, dass es nach der neuen Thüringer Kormoranverordnung ausgeschlossen ist, an Standgewässern der Hobby-Fischerei Kormorane zu schießen.
Fischartenschutz statt Schuss
Da der Abschuss von Kormoranen keine heimischen Fischarten schützt, fordern NABU und VTO eine Abschaffung der Kormoranverordnung, um das sinnlose Töten der Vögel zu verhindern. Will der Umweltminister wirklich und grundlegend was zum Schutz der heimischen Fischfauna beitragen, dann sollte er endlich die Ärmel hochkrempeln und den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen auf den Weg zu bringen. Denn natürliche Gewässer mit vielen Strukturen und Dynamik, welche in der Aue Raum zur Entwicklung bekommen, sind der beste Garant für gute Bedingungen zugunsten der natürlich vorkommenden Tierwelt.