ADAC: Unfallrisiko von E-Scootern ernst nehmen

Schnelle Flitzer auf Abwegen

Sie sind klein, schnell und im Straßenverkehr besonders gefährdet: Im vergangenen Jahr gab es in Hessen einen starken Anstieg von Unfällen mit E-Scootern. Besonders betroffen waren junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche...

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Symbolbild E-Scooter in der Stadt (Foto: Pixabay-Doosenwhacker)


Häufig wird der elektrische Roller bei Nutzern mehr als Spielzeug wahrgenommen – das Unfallrisiko im Straßenverkehr gerät dabei in Vergessenheit.

Der ADAC Hessen-Thüringen erklärt, wie die Sicherheit erhöht werden kann.
Anstieg der Unfallzahlen
„E-Scooter haben sich in den letzten Jahren ihren Platz im Mobilitäts-Mix gesichert. Mit der zusätzlichen Straßennutzung durch die elektrischen Roller ist das Verkehrsgeschehen in vielen Großstädten allerdings noch komplexer geworden,“ erklärt Lukas Berkel, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen.

Mit der wachsenden Verbreitung steigt zudem das Risiko für Unfälle. Im Jahr 2025 kam es in Hessen laut Verkehrsunfallbilanz zu einem Anstieg der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten um rund 39 Prozent auf 1.505 (2024: 1.081). Zeitgleich stieg die Anzahl der durch solche Unfälle verletzten Personen um 42 Prozent auf 1.011 an. Unfälle mit Pkw können dabei besonders gefährlich werden. Eine alarmierende Entwicklung, die zeigt: viele Nutzer nehmen das Unfallrisiko der elektrischen Roller nicht ernst genug. Viel zu häufig wird der E-Scooter als Pendant zum Spielzeugroller gesehen, statt als das, was er ist – nämlich ein Elektrokleinstfahrzeug. Zudem fehlt es häufig an Kenntnissen sowie Einhaltung der gängigen Verkehrsregeln.

„E-Scooter haben im Vergleich zu Fahrrädern einen hohen Schwerpunkt und kleine Räder. Zusammen mit der starken Beschleunigung des Elektromotors ergibt sich eine instabile Fahrdynamik. Vor allem wenn zwei Personen auf dem Scooter stehen, kann es schnell zu einem Kontrollverlust kommen“, so Lukas Berkel.

Regeln für eine sichere Fahrt
Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist neben der gegenseitigen Rücksichtnahme besonders die Einhaltung der Verkehrsregeln wichtig. Dazu zählt unter anderem die korrekte Nutzung der Fahrbahn und Gehwege. E-Scooter-Fahrer müssen, soweit vorhanden, Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nutzen. Andernfalls müssen sie auf Fahrbahnen ausweichen? das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Gleichzeitig müssen Auto- und Motorradfahrer besondere Vorsicht beim Überholen von E-Scootern walten lassen, wenn diese auf der Straße fahren. Obwohl sie auf den ersten Blick klein und unscheinbar wirken, können die Scooter schnell hochbeschleunigen. Für die gemeinsame Straßennutzung gilt auf beiden Seiten: Abstand halten und vorausschauend fahren.

„Für ein sicheres Miteinander müssen alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll im Straßenverkehr unterwegs sein,“ so Lukas Berkel. „E-Scooter sind klein, schnell und wenig geschützt – bei Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Stürzen ist das Verletzungsrisiko extrem hoch. Umso wichtiger sind defensives Fahren, angepasste Geschwindigkeit und gute Sichtbarkeit.“

Unfallrisiko reduzieren
Um sicher von A nach B zu kommen, sollten E-Scooter-Fahrer folgende Tipps beachten:
  • Vorausschauend fahren und Abstand halten
  • Waghalsige Überholmanöver vermeiden
  • An Bordsteinkanten absteigen, statt sie zu überspringen
  • Beim Abbiegen: kurz Handzeichen geben oder Blinker betätigen
  • Auf Straßenbelag achten: Spurrillen, Gullideckel und Kopfsteinpflaster erhöhen die Sturzgefahr
  • Bei eigenen Fahrzeugen: regelmäßige Kontrolle der Bremsen, Reifen & Beleuchtung
  • Helle oder reflektierende Kleidung verbessert die Sichtbarkeit
  • Helm tragen zum besseren Schutz bei Unfällen
  • Wer einen E-Scooter fahren darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nutzung der kleinen Flitzer ist erst ab 14 Jahren und nur allein erlaubt. Zusätzliche Personen auf dem Roller können das Gleichgewicht verändern und die Kontrolle über den Scooter verschlechtern


Klarer Kopf für eine sichere Fahrt
Für E-Scooter gilt analog zum Autofahren eine Grenze von 0,5 Promille. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor und es drohen weitere Konsequenzen. Ablenkungen beim Fahren, z.B. durch Handynutzung, ist ebenfalls untersagt.

Großstadt-Flitzer
E-Scooter werden vor allem für Kurzstrecken und Wege zwischen Bahnstationen und dem eigentlichen Reiseziel genutzt. In Städten wie Frankfurt, Kassel oder Wiesbaden sind die kleinen Flitzer kaum mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. Seit ihrer Zulassung auf deutschen Straßen im Jahr 2019 wächst die Anzahl der Zulassungen jährlich stark an. Aufgrund der intensiven Nutzung von E-Scootern wurde die Stadt Frankfurt sogar zuletzt bundesweit für das beste Angebot im Bereich geteilter Mikromobilität ausgezeichnet. Um die Sicherheit und Ordnung zu verbessern, hat die Stadt Frankfurt eine Obergrenze von 10.500 Sharing-E-Scooter eingeführt und die Anzahl der Anbieter auf drei reduziert.
    
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