NABU kritisiert Jagdverordnung

Angriff auf den Artenschutz

Zugunsten der Jagd möchte die Thüringer Landesregierung, allen voran Thüringens Umweltminister Tilo Kummer, demnächst Graugans, Goldschakal und Wolf in die Thüringer Jagdzeitenverordnung aufnehmen.
Damit ebnet der Minister den Weg, dass diese eigentlich geschützten Arten in Zukunft abgeschossen werden dürfen. Das kritisiert der Naturschutzbund NABU...

Auch Rabenkrähen sollen in der neuen Verordnung eine längere Jagdzeit bekommen. Der NABU Thüringen verurteilt die Praxis des Umweltministers aufs Schärfste. Geschützte Arten, von denen manche in Thüringen noch nicht einmal einen günstigen Erhaltungszustand haben, gehören nicht ins Jagdgesetz und auch nicht in eine Jagdzeitenverordnung. Selbst wenn dort vorerst keine Jagdzeiten dazu aufgeführt sind.


Durch die Jagd selbst können Schäden in der Landwirtschaft zunehmen
Thüringens Umweltminister nimmt neben dem Wolf nun auch andere geschützte Arten ins Visier. Nach Ansicht des Verbandes werden diese von ihm ohne eine fachlich hinreichende Begründung als Schädlinge deklariert. Damit macht er den Weg frei für die Bejagung dieser Tiere. Bedient werden mit solchen Maßnahmen vor allem Lobbyinteressen der Jagd und partiell auch unsachlich vorgetragene Landnutzerinteressen.

Marcus Orlamünder, der Naturschutzreferent des NABU Thüringen, erklärt an einigen Beispielen, welche negativen Folgen die vom Umweltminister geplante Jagd haben kann: „Die Jagd auf geschützte Tiere ist keine Lösung, um Landnutzern bei der Vermeidung von Schäden zu helfen. Das Gegenteil kann der Fall sein und die vermeintlichen Schäden können sogar zunehmen. Graugänse rasten auf dem Zug zum Beispiel oft gemeinsam mit anderen Gänsearten in großen Schwärmen. Werden die Tiere durch die Schüsse beim Fressen gestört, führt das bei den Vögeln zu einem höheren Energiebedarf, infolgedessen es zu einem gesteigerten Nahrungsbedarf kommt. Auch beim Wolf kann die Jagd zu mehr Rissen führen. Wird durch eine Bejagung die Rudelstruktur zerstört, kann sich das Verhalten der Wölfe unvorhersehbar ändern und selbst gut geschützte Herden können dann von Rissen betroffen sein. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich am Beispiel Frankreichs. Dort hat die Erhöhung der Quoten bei der Wolfsjagd zu einem Anstieg der Angriffe auf Weidetiere geführt.“ Der NABU-Naturschutzreferent berichtet von Untersuchungen an Rabenkrähen, dass diese in Gebieten, in welchen die Jagd verboten wurde, nicht weiter zunehmen. In Revieren mit intensiver Verfolgung werden dagegen die jagdbedingten Verluste durch mehr Nachkommen ausgeglichen.

Umweltminister riskiert durch die Jagd auf geschützte Arten EU-rechtliche Folgen
Etwa 100 Brutpaare von Graugänsen, sieben Wolfsrudel und eine bislang unbekannte, maximal einstellige Zahl an Goldschakalen kommen in Thüringen vor. Alle drei Arten genießen einen hohen EU-rechtlichen Schutz. Die Jagd kann sich bei allen drei in Thüringen vorkommenden heimischen Tierarten negativ auf den Erhaltungszustand innerhalb der Fläche des Freistaates auswirken. Für einen günstigen Erhaltungszustand dieser und anderer geschützter Arten hat Thüringen allerdings Verantwortung und eine explizite Verpflichtung zum Schutz der Arten selbst und deren Lebensräume.

Silvester Tamás, der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen, sagt: „Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, beziehungsweise die Jagdzeitenverordnung in Thüringen gefährdet bei einer Anzahl von aktuell nur sieben Wolfsrudeln den Erhaltungszustand der Art Wolf im Freistaat unmittelbar massiv. Zudem würde eine Jagd nicht die wirtschaftlichen Probleme von Weidetierhaltenden lösen und schon gar nicht den Herdenschutz ersetzen. Das ist ein bewusst kommunizierter Trugschluss von Jagdbefürwortern. Allein der Umstand, dass die Wolfszahlen in den letzten Jahren leicht zugenommen haben, spricht noch nicht für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes insgesamt und schon gar nicht in Thüringen. Grundsätzlich ist jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat und in Deutschland jedes einzelne Bundesland dazu verpflichtet, seinen Beitrag für die Ermittlung des Wolfsbestandes und dessen Entwicklung hin zu einem günstigen Erhaltungszustand zu leisten. Darüber hinaus ist ein Automatismus für die Bejagung von geschützten Arten, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG unterliegen und den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, nicht vorgesehen.“

Prävention und Bürokratieabbau statt Angriffe auf den Artenschutz
Der NABU fordert mit seinem Positionspapier „Ausrichtung der Jagd in Deutschland” schon seit Jahren eine deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten. Anstatt jetzt noch Graugans, Wolf und Goldschakal in eine Jagdzeitenverordnung aufnehmen zu wollen, sollte Thüringens Umweltminister sich vielmehr Gedanken darum machen, wie man Landnutzern wirklich helfen und Lebensräume für wildlebende Tiere besser schützen kann. Bei Wolf und Goldschakal sind der flächendeckende Ausbau des Herdenschutzes und eine ausreichende Förderung der Weidetierhaltung der wirksamste Weg, um Konflikte zu entschärfen und bestenfalls zu vermeiden. Bei den Graugänsen sind unbürokratische Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden der sinnvollere Weg und bei Rabenvögeln sind es praxistaugliche Präventionsmaßnahmen.
    
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