Keine politischen Machtspiele auf Kosten der Ermittlungsarbeit gefordert
Kinder brauchen wirksamen Schutz
Europäisches Parlament sendet falsches Signal im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagiert mit großer Enttäuschung auf den heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments zur sogenannten CSAM-Interimsverordnung. Zwar sprach sich das Parlament grundsätzlich für eine Verlängerung der Interimsverordnung aus...
Symbolbild-Gewalt gegen Kinder (Foto: Pixabay-Counselling)
Gleichzeitig verabschiedete es jedoch Änderungen, die aus Sicht der Polizei ausgerechnet diejenigen Instrumente aus der Verordnung herausnehmen, die für die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs von Kindern von besonderer Bedeutung sind. Da das Parlament den Text des Rates verändert hat, ist das Gesetzgebungsverfahren zudem noch nicht abgeschlossen. Die seit April bestehende Rechtslücke bleibt damit zunächst bestehen.
Die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ermitteln, haben sich von dieser Abstimmung deutlich mehr erhofft, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Das Parlament erkennt zwar an, dass eine Lösung dringend notwendig ist. Gleichzeitig schwächt es aber genau die Instrumente, die Ermittlerinnen und Ermittler brauchen, um Kinder zu finden, Täter zu identifizieren und weiteren Missbrauch zu verhindern.
Die heute beschlossenen Änderungen beschränken die freiwillige Erkennung auf bereits bekanntes Missbrauchsmaterial und schließen verschlüsselte Kommunikationsdienste aus. Gerade die Erkennung bislang unbekannter Missbrauchsfälle und von Grooming-Versuchen liefert jedoch immer wieder entscheidende Hinweise, durch die Kinder identifiziert, Täter überführt und kriminelle Netzwerke aufgedeckt werden können. Bekanntes Missbrauchsmaterial bleibt selbstverständlich wichtig für die Ermittlungsarbeit. Viele der größten Ermittlungserfolge gelingen aber dort, wo bislang unbekannter Missbrauch entdeckt oder Grooming frühzeitig erkannt wird. Genau diese Möglichkeiten werden nun erheblich eingeschränkt, so Kopelke.
Besonders kritisch bewertet die GdP, dass die heute beschlossene Fassung kurzfristig keine Verbesserung bringt. Da sich Parlament und Rat nun erneut einigen müssen, fehlt den Strafverfolgungsbehörden weiterhin die notwendige Rechtsgrundlage für wichtige freiwillige Meldungen der Kommunikationsdienste. Seit Monaten erleben wir, dass der Schutz von Kindern zwischen politischen Interessen und institutionellen Verfahren aufgerieben wird. Das darf nicht länger so bleiben. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen endlich einen funktionierenden Rechtsrahmen – und die betroffenen Kinder erst recht, erklärte Kopelke.
Die GdP fordert das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission auf, die Verhandlungen unverzüglich abzuschließen und einen tragfähigen Rechtsrahmen zu schaffen. Kinderschutz darf nicht an politischen Kompromissen oder institutionellen Blockaden scheitern. Europas Strafverfolgungsbehörden brauchen endlich die rechtlichen Instrumente, um Kinder wirksam schützen zu können. Seit April verlieren Ermittlerinnen und Ermittler jeden Tag wertvolle Hinweise. Hinter jedem verlorenen Hinweis kann ein Kind stehen, das länger auf Hilfe warten muss. Dieser Zustand darf nicht zur neuen Normalität werden", mahnt Kopelke.