Dass Müll einfach wahllos in die Landschaft gekippt wird, gibt es leider immer wieder. Ähnlich ärgerlich sind wilde Müllkippen in der Stadt, die mitunter über Nacht entstehen und dann lange liegen bleiben und anwachsen, weil eigentlich kein Sperrmüll angemeldet wurde. Die nnz hat nachgehakt, was man als Bürger in so einem Fall tun kann und wohin man sich wenden muss...
Wilder Sperrmüllhaufen in der Predigerstraße - wieder einmal (Foto: privat)
Die Ecke Jüdenstraße/Predigerstraße hat sich seit einiger Zeit zum Sammelort für allerlei Sperrmüll entwickelt. Mal ist die Sache ordentlich angemeldet und die Haufen verschwinden zügig, manchmal bleibt die Misere liegen, wochenlang. Bilder von illegalen Sperrmüllansammlungen haben die Redaktion zuletzt auch aus der Neanderstraße erreicht und wir haben nachgefragt, was zu tun ist, wenn der Müll anderer Leute vor der Haustür landet.
Grundsätzlich darf Sperrmüll und Schrott frühestens einen Tag vor dem vergebenen Termin vor dem Grundstück zur Abfuhr bereitgestellt werden. Nicht jeder Sperrmüllhaufen ist also gleich rechtswidrig, nur hält sich nicht jeder an das knappe Zeitfenster.
Einfach abgeladen - Müll in der Neanderstraße (Foto: privat)Sollte die Abstellung jedoch aufgrund der Dauer den Eindruck erwecken, dass keine Anmeldung erfolgt ist oder sollte eine verfrühte Bereitstellung erfolgt sein, kann man Meldung beim Landratsamt machen, teilt Phillip Seeland von den Südharzwerken Nordhausen mit. Die zuständige Stelle ist das Fachgebiet Abfallwirtschaft, zu dem auch die Deponie und das Abfallzentrum in der Robert-Blum-Straße gehören. Ansprechpartner ist Herr Wedler, zu erreichen unter Tel.: 03631/9116411 oder via E-Mail an abfall@Lrandh.thueringen.de.
Und wer kommt und holt den Müll ab? Sollte kein Verursacher bekannt sein, erfolgt die Abholung durch die Südharzwerke. Ansonsten hat der Verursacher die Verpflichtung, seinen rechtswidrig bereitgestellten Sperrmüll von der öffentlichen Fläche zu beräumen.
Die Kosten für die Beräumung und Entsorgung von rechtswidrig abgestelltem Sperrmüll und Schrott werden aus Haushaltsmitteln gedeckt, soll heißen es zahlt die Allgemeinheit. In jedem Fall erfolgt der Versuch der Ermittlung eines Verursachers, teilt Seeland mit. Liegt eine Anmeldung zur Abfuhr vor und der Sperrmüll wurde lediglich zu früh bereitgestellt, ist die Ermittlung durch die konkrete Zuordnung einfach. In anderen Fällen versuchte man durch die Befragung der Nachbarschaft oder andere Hinweise den Sperrmüllsündern auf die Spur zu kommen und das nicht selten mit Erfolg.
Und wie teuer wird es für den Verursacher? Die Bereitstellung ohne Anmeldung zur Abfuhr oder das zu frühe Bereitstellen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die genaue Bemessung erfolgt nach einem entsprechenden Bußgeldrahmenkatalog und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, heißt es in der Antwort der Südharzwerke.
Schön wäre es natürlich, wenn es gar nicht erst soweit kommt. Von seiten des Landratsamtes versuche man der Unart durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit entgegenzuwirken, teilen die Südharzwerke mit, auch die konsequente Ahndung von Zuwiderhandlungen diene dazu, eine abschreckende Wirkung zu erzielen und dadurch eine Besserung herbeizuführen. "Durch die mittlerweile vereinfachte Anmeldung zur Abfuhr bequem von zu Hause u. a. über unser Online-Formular oder per E-Mail sowie die Möglichkeit der Abgabe ohne Sperrmüllkarte auf den Wertstoffhöfen, sollen zudem positive Effekte erzielt werden", so Seeland weiter.
Wie man es richtig macht
Jede private Haushaltung hat die Möglichkeit, zweimal jährlich kostenfrei im Umfang von bis zu 300 Kilogramm pro Anmeldung Sperrmüll und Schrott am Grundstück abholen zu lassen, für Gewerbetreibende gilt diese Regelung nicht.
Die Abholung kann über das Online-Formular, per E-Mail (an info@stadtwerke-nordhausen.de), in elektronischer Form, schriftlich (an Südharzwerke Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen) oder persönlich (Robert-Blum-Straße 10) angemeldet werden. Über den Abholtermin werden Kunden rechtzeitig schriftlich durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen informiert.
Zu beachten ist, dass die Wartezeit bis zum Abholtermin bis zu 8 Wochen dauern kann und kein Anspruch auf einen bestimmten Abholtag besteht. Der Sperrmüll ist frühestens einen Tag vor der Abfuhr, spätestens jedoch bis 6.00 Uhr am Abholtag, gut sichtbar und unfallsicher am Gehweg oder Straßenrand bereitzustellen.
Der direkte Weg
Im haushaltsüblichen Umfang von bis zu 600 Kilogramm pro Anlieferung können Sperrmüll und Schrott direkt zum Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode (An der B4, 99735 Kleinfurra, Ortsteil Hain) oder zum Wertstoffhof der Südharzwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1) gebracht und kostenlos abgeben werden.
Dazu hat der Anliefernde in geeigneter Form nachzuweisen, dass dieser mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen gemeldet ist. Für Mehrmengen ist eine Gebühr entsprechend der Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum (GSAWZ) bzw. ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung zu entrichten. Die Gebühren sind sofort fällig und mittels EC-Zahlung zu entrichten. Erfolgt die Anlieferung durch einen beauftragten Dritten, ist vorab ein Formular auszufüllen und bei Anlieferung abzugeben.