Eine Baustelle direkt vor der Haustür ist immer auch eine Belastung für die Anwohner, wenn nicht gar ein Ärgernis. In der Hohekreuz-Straße in Nordhausen stand man von jetzt auf gleich ohne Parkplätze da, berichtet eine nnz-Leserin, die Zufahrt gestalte sich schwierig, die Situation sei kaum tragbar, vom Vermieter fühlt man sich allein gelassen. Was ist da los? Die nnz hat nachgehakt…
Baustelle in der Hohekreuz-Straße in Nordhausen (Foto: agl)
Die Leserzuschrift erreicht die Redaktion vergangenen Donnerstag, durch die kurzfristige Baumaßnahme seien innerhalb einer Woche Parkplätze ersatzlos gestrichen worden, in einem Schreiben des Bauunternehmens heißt es, dass bis Ende Dezember keine Fahrzeuge das Baufeld befahren oder hier abgestellt werden dürften, teilt uns Frau K. mit.
In der Hohekreuz-Straße fühlt man sich vor den Kopf gestoßen, sieht den Vermieter in der Pflicht, doch von Seiten der SWG habe es keine Vorwarnung gegeben. Und das ist so auf den ersten Blick auch korrekt, allerdings ließ man die Mieterschaft nicht aus Nachlässigkeit im Dunkeln, man wusste schlicht nicht, dass die Baumaßnahme begonnen wurde.
Denn die SWG ist hier nicht Bauherr, bei den Straßenarbeiten handelt es sich um eine der üblichen Gemeinschaftsbaumaßnahmen, bei denen mehrere Stellen ihre Versorgungsmedien unter die Straße bringen: also Stromleitungen, Kabelschächte, Wasserleitungen und dergleichen mehr. Die Wohnungsbaugesellschaft ist in diesem Fall lediglich Anrainer, federführend ist der Nordhäuser Energieversorger EVN federführend, mit im Boot sind der Wasserverband und die Nordhausen Netz. In der kommunalen Landschaft sind die Wege zwischen den einzelnen Akteuren meist nicht lang und laut EVN hatte man die SWG im Vorfeld darüber informiert, dass es eine geplante Baumaßnahme geben, diese sich aber verschieben würde. Zu Umfang und Baubeginn habe man zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen geben können. Die Mühlen mahlen weiter, die Baustelle wird auf den Weg gebracht, die weitere Kommunikation mit den Anliegern bleibt auf der Strecke.
Entsprechend verwundert war man bei der SWG ob der Beschwerden der Mieter und der unerwarteten Baustelle vor der Haustür. Da wir keine Informationen hinsichtlich des geplanten und konkreten Bauablaufes sowie den damit verbundenen Einschränkungen hatten, die wir an die Mieter hätten weitergeben können, konnte bislang auch keine Information von uns gegeben werden. Seitdem sind wir mit der Energieversorgung in Klärung, teilt SWG-Chefin Inge Klaan auf Anfrage der nnz Ende vergangener Woche mit. Aus Sicht der SWG sei es nicht möglich, dass gesamte Quartier über einen derart langen Zeitraum für nicht erreichbar zu erklären, so Klaan weiter, sie erwarte von der Energieversorgung und den von ihr beauftragten Firmen eine Baustellendurchführung, die den Bedarfen des Standortes Rechnung trägt. Sind die offenen Fragen geklärt, werde man sich mit den entsprechenden Informationen an die Mieter wenden, versichert Klaan.
Mea culpa
Den Mietern in der Hohekreuz-Straße hilft das für den Moment erst einmal wenig, man fühlt sich überrumpelt. Eine Vorabinformation habe es gegeben, teilt die EVN mit, einen konkreten Baubeginn und Details zu den Auswirkungen habe man zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht benennen können. Über die Sperrung der Straße habe man die Anwohner tatsächlich erst in der vergangenen Woche informiert.
Ein Fauxpas, mindestens, der so bei der EVN auch gesehen wird. In der Abstimmung habe man sich zunächst auf die unmittelbar für die Durchführung relevanten Stellen und Abläufe konzentriert und sich mit den medizinischen Rettungskräften, Feuerwehr, Müllentsorgung und Straßenreinigung, dem öffentlichen Nahverkehr und auch mit Stellen wie der Kampfmittelbeseitigung und Postzustellung befasst. Die Kommunikation mit Anwohnern und Vermieter habe man dabei nicht ausreichend berücksichtigt, die Absprachen mit der SWG hätten verbindlicher erfolgen können. Das sei selbstkritisch anzuerkennen und werde bedauert, schreibt uns Uwe Vatter, der zuständige Ressortleiter bei der EVN. Mea culpa, mea culpa maxima. Entschuldigung, unser Fehler.
Auch mit Fragen der Verkehrsführung habe man sich im Vorfeld auseinandergesetzt, teilt Vetter mit, dazu zählen auch die Zufahrten zu den Wohnblöcken. Für die drei Häuser werde mindestens eine der beiden Einfahrten zu den Parkplätzen und Garagen hinter den Gebäuden nutzbar sein, versichert Vetter, in einzelnen Bauphasen könne es aufgrund offener Rohrgräben aber vorübergehend zu Einschränkungen bei der direkten Erreichbarkeit kommen. In diesen Fällen müssen Parkflächen im Umfeld, gegebenenfalls bis hin zum August-Bebel-Platz, genutzt werden. Das lässt sich bei einer solchen Tiefbaumaßnahme leider nicht vollständig vermeiden. Entlang der Straße sei das Parken während der Baumaßnahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die verkehrlichen Einschränkungen würden sich aus den Anforderungen an einen sicheren und geordneten Bauablauf ergeben, teilt die EVN weiter mit und erläutert:
Im Zuge der Maßnahme muss das in der Hohenkreuzstraße vorhandene Altstadtpflaster im Bereich der Rohrgräben aufgenommen, abtransportiert und zwischengelagert werden, damit es nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass entlang der Straße unter anderem rund 12 Meter lange Rohre mit Baggertechnik transportiert und eingebaut werden müssen. Dafür sind ausreichende Bewegungs- und Sicherheitsflächen erforderlich. Ein Schutz vor Gefährdungen oder Beschädigungen wäre nicht in gleicher Weise gewährleistet, wenn diese Arbeiten in zu kurzen Abschnitten unter laufenden Verkehr oder bei Personen- und Fahrzeugbewegungen unmittelbar entlang der Baustelle erfolgen würden.
Gleichzeitig bedeute dies aber nicht, dass die gesamte Hohenkreuzstraße zu jeder Zeit vollständig gesperrt sei. Bereits aus Gründen der Erreichbarkeit, insbesondere für Rettungskräfte, wird die Zugänglichkeit im Bauablauf berücksichtigt. Für Anlieger wird es in den meisten Fällen möglich sein, ihre Grundstücke mit dem Fahrzeug zu erreichen. In einzelnen Bauphasen lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass der Rohrgraben für die Verlegung offen gehalten werden muss und eine Zufahrt deshalb nicht möglich ist., so Ressortleiter Vetter.
Wie es weiter geht
Derzeit arbeite man daran, die Verkehrsführung im Bereich der Baumaßnahme weiter zu optimieren, insbesondere um die Zufahrt zu den Grundstücken und die Nutzung der Park- und Garagenplätze für die drei Wohnblöcke sicherzustellen. Mögliche Anpassungen im weiteren Ablauf werde man mit der SWG abstimmen.
Aktuell werden Suchschachtungen durchgeführt, auf deren Grundlage der endgültige Leitungsverlauf festgelegt wird. Erst wenn diese Arbeiten durchgeführt wurden, kann der weitere Bauablauf abgestimmt werden. Anschließend werde man das Altstadtpflaster in Teilabschnitten aufnehmen und bis zum Wiedereinbau abtransportieren. Dann folgt der Graben, die Verlegung der Hauptleitungen, die Erneuerung der Anschlüsse zu den Häusern und nötige Druckproben. Bis zur endgültigen Wiederherstellung des Pflasters werde der Graben danach so verschlossen, dass eine Zufahrt für Bau- und Rettungsfahrzeuge möglich sei. Über die weiteren Entwicklungen und daraus resultierenden Auswirkungen werde man informieren, teilt Vetter mit.
Fehler können passieren, sie auch anzuerkennen und Besserung zu geloben sollte selbstverständlich sein. Der Wert der Worte hängt nun davon ab, ob auch die entsprechen Taten folgen. Angelo Glashagel