Streit um Gipsabbau im Südharz

Gericht bestätigt Naturpark-Verordnung

Im Streit um den Gipsabbau im Südharz hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar die bestehende Naturpark-Verordnung bestätigt. Die weiteren Einzelheiten gibt es hier...Update, 17 Uhr: Statement der IHK Erfurt

Bild: Der Kohnstein bei Niedersachswerfen ist einer der größten oberirdischen Gipstagebaue in der Region. Er wird nicht von Casea sondern der Kohnstein Bergwerks GmbH betrieben. Der Kohnstein gilt als ein Negativbeispiel, wie  der oberirdische Abbau des Rohstoffes die Natur verändert.
Der Kohnstein bei Niedersachswerfen ist einer der größten oberirdischen Gipstagebaue in der Region. Er wird nicht von Casea sondern der Kohnstein Bergwerks GmbH betrieben. Der Kohnstein gilt als ein Negativbeispiel, wie der oberirdische Abbau des Rohstoffes die Natur verändert. (Foto: ssc)
Das Unternehmen Casea aus Ellrich, das Gips und Anhydrit abbaut und verarbeitet, scheiterte mit dem Versuch, die Regelungen für den Naturpark Südharz für unwirksam erklären zu lassen. Das teilt das Gericht heute mit.

Mit Urteil vom 20. Mai wies das Oberverwaltungsgericht den entsprechenden Normenkontrollantrag zurück. Die Naturpark-Verordnung bleibt damit weiterhin in Kraft. Die Verordnung vom 1. Dezember 2010 untersagt unter anderem den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen im Naturparkgebiet. Das Gipsunternehmen sah sich durch diese Schutzbestimmungen in seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt und ließ die Verordnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und scheiterte nun damit.

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Erst daraus wird hervorgehen, aus welchen rechtlichen Gründen das Gericht die Argumentation des Unternehmens zurückgewiesen hat.

Eine weitere gerichtliche Prüfung ist dennoch nicht ausgeschlossen. Zwar ließ das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zu. Das unterlegene Unternehmen kann jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Unternehmen teilte mittlerweile mit, dass man erst die Urteilsbegründung abwarten wolle. Dann wolle man entscheiden, wie man weiter verfahre, sagte Geschäftsführer Andreas Hübner nnz-online.

Der Konflikt um den Gipsabbau im Südharz schwelt seit vielen Jahren. Umweltverbände warnen vor nicht umkehrbaren Schäden der Natur und weisen auf mittlerweile alternativ vorhandenen Baustoffe und Gipsrecycling hin. Die Industrie argumentiert, dass der Baustoff weiterhin benötigt wird und der Abbau Arbeitsplätze in der Region sichert. Der Kohleausstieg in Deutschland hat die Situation noch einmal verändert: Spätestens bis 2038 sollen bundesweit alle Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Damit fällt zunehmend sogenannter REA-Gips weg, der bislang als Nebenprodukt der Rauchgasentschwefelung in großen Mengen für die Baustoffindustrie genutzt wurde. Branchenvertreter gehen deshalb davon aus, dass Naturgips künftig deutlich stärker an Bedeutung gewinnt.
Update, 17 Uhr: Statement der IHK Erfurt
Statement der Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, Dr. Cornelia Haase-Lerch, zur heutigen Entscheidung des OVG Thüringen zum Gipsabbau im Südharz: „Die Entscheidung trifft die heimische Rohstoffwirtschaft und die regionale Wertschöpfung in Nordthüringen spürbar. Der Fall Casea zeigt, wie dringend Thüringen eine Rohstoffpolitik braucht, die Unternehmen Planungssicherheit gibt und Naturschutz mit wirtschaftlicher Versorgungssicherheit zusammenführt.

Gips und Anhydrit sind keine Randthemen, sondern wichtige Grund- und Massenrohstoffe für Bauwirtschaft, Industrie und regionale Wertschöpfung. Das Urteil ist selbstverständlich zu respektieren. Politisch muss daraus aber die Konsequenz folgen, Rohstoffsicherung in der Landes- und Regionalplanung frühzeitig und als gleichrangiges öffentliches Interesse zu berücksichtigen.

Die seitens der Landesregierung in Arbeit befindliche Thüringer Rohstoffstrategie muss heimische Potenziale sichern, Recycling stärken, Verfahren beschleunigen und regionale Wertschöpfungsketten erhalten. Wer regionale Rohstoffgewinnung pauschal ausschließt, muss beantworten, woher diese Rohstoffe künftig kommen sollen.“
Susanne Schedwill
    
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