Fußball-Weltmeisterschaft
Public Viewing nur mit Genehmigung
In wenigen Wochen rollt der Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexico und den USA. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden gemeinsam mitfiebern. Trotz teilweise später Anstoßzeiten ist auch in diesem Jahr Public Viewing möglich. Doch gelten hier Regeln...
Geregelt ist das in der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV). Wer Public Viewing veranstalten möchte, muss demnach für jeden konkreten Spieltag eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen. Darauf macht das Nordhäuser Landratsamt aufmerksam. Diese Genehmigung erteilt das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes kann online das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung heruntergeladen werden. Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht oder per E-Mail an immissionsschutz@lrandh.thueringen.de möglich.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen z. B. im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe ab 22 Uhr zu nehmen.
Geregelt ist das in der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV). Wer Public Viewing veranstalten möchte, muss demnach für jeden konkreten Spieltag eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen. Darauf macht das Nordhäuser Landratsamt aufmerksam. Diese Genehmigung erteilt das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes kann online das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung heruntergeladen werden. Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht oder per E-Mail an immissionsschutz@lrandh.thueringen.de möglich.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen z. B. im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe ab 22 Uhr zu nehmen.
