Steuererklärungen werden bearbeitet
Startschuss für die Finanzämter
Am morgigen Freitag starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2025. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung...
Wie das Thüringer Finanzministerium mitteilt, sind bis Ende Februar die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter nun loslegen.
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 1. März 2027 abgeben.
Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER (www.elster.de) an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.
Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2024 veranlagten Steuererklärungen fast 80 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.
Die ersten Steuerbescheide für 2025 können voraussichtlich am 26. März 2026 versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.
Wie das Thüringer Finanzministerium mitteilt, sind bis Ende Februar die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter nun loslegen.
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 1. März 2027 abgeben.
Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER (www.elster.de) an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.
Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2024 veranlagten Steuererklärungen fast 80 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.
Die ersten Steuerbescheide für 2025 können voraussichtlich am 26. März 2026 versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.